Hallo Forenfreunde,

Ich hätte eine Frage zur Ausübung der BR Tätigkeit während der Arbeitszeit.

Wir haben einen BRV welcher an zwei Tagen der Woche freigestellt ist, ist aber selbst nicht in der Gewerkschaft Mitglied.

Nun geht es um Termine bei der GW.
Darf der AG einem Betriebsratsmitglied verbieten während der Arbeitszeit Gespräche mit der Gewerkschaft durchführen welche im Hause der Gewerkschaft stattfinden mit der Begründung dies könnte der freigestellte BRV ja an seinen "freien" Tagen erledigen?

Oder wie lange muss er freistellen oder anders wie lange darf dieses Gespräch dauern?

Danke für die Antwort!