Hallo,
ich bin BR Mitglied in einer Psychosomatischen Klinik und habe eine Frage zur Impfpflicht:
ein neuer Mitarbeiter (Masseur) hat nach der Betriebsärztlichen Untersuchung, in der er eine Hepatitis-B-Impfung ablehnte, folgendes Schreiben bekommen, das er unterschreiben soll:

"Bei der G-42-Vorsorgeuntersuchung wurde Hr.X auf die Notwendigkeit einer Hepatitis-B-Impfung vom Betriebsartzt hingewiesen. Aus grundsätzlicher Überzeugung lehnt er eine Impfung ab. Er wurde von vom Betriebsarzt eingehend belehrt, dass er für die eventuellen Folgen einer Erkrankung an Hepatitis B die volle Verantwortung trägt. Die Berufsgenossenschaft und der Arbeitgeber sind im Falle einer Erkrankung nicht zur Zahlung der Krankenkosten verpflichtet."

Kann der Arbeitgeber fordern dieses Schreiben zu unterschreiben?
Wir haben in unseren Recherchen rausgefunden, dass laut ArbSchG der AN nicht zur Impfung gezwungen werden darf.
Kann es über eine Arbeitsrechtliche Nebenpflicht eingefordert werden??