Wir haben heute eine Anfrage einer Mitarbeiterin bekommen: Sie soll zum 01-01-10 versetzt werden. ( Aus verschiedenen Gründen ) Ihre Qualifikation als Gruppenleitung bleibt gleich. Ihr Einsatzort ist eine Wohngruppe in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe. Dort wird aufgrund der Pflege eine Hepatitis Impfung angeraten. Sie sei jedoch nicht in der Lage geeimpft werden zu können. Darf sie dennoch versetzt werden?