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Bezahlter Arztbesuch wegen Impfung aus dienstlichem Grund - Wird die Arbeitszeit bezahlt oder müssen diese Arztbesuche in die Freizeit gelegt werden?

E
elektro
Jan 2018 bearbeitet

Vom Arbeitgeber wird eine Impfung gegen Heptitis a,B angeboten. Die Impfung soll beim Betriesärztlichendienst stattfinden. Dazu sind 2Arztbrsuche notwendig. Wird die Arbeitszeit bezahlt oder müssen diese arztbesuche in die Freizeit gelegt werden. Wir sind ein Schichtbetrieb ,und haben eine sogenannte Arbeitsschicht in der Die Kollegen zur Impfung gehen könnten.

9.994025

Community-Antworten (25)

N
nicoline

16.09.2009 um 20:40 Uhr

elektro was sagt denn der AG dazu?

K
Kölner

16.09.2009 um 20:43 Uhr

@nicoline Hast Du das Gefühl, dass so eine Impfung nicht in der AZ liegen könnte?

N
nicoline

16.09.2009 um 20:47 Uhr

@Kölner grrrrmpf!

K
Kölner

16.09.2009 um 20:49 Uhr

@nicoline Uups...

N
nicoline

16.09.2009 um 20:59 Uhr

@Kölner ich war eben emotional etwas belegt. Jetzt die Antwort auf Deine Frage: ich habe das Gefühl, dass die Impfung durchaus auch in der Freizeit ligen könnte! Ich habe weiterhin das Gefühl, dass die AN das Gefühl haben könnten, dass diese vom AG angebotene Impfung durchaus in der Arbeitszet liegen könnte. Ich habe außerdem das Gefühl, dass der AG sich dazu noch nicht klärend geäußert haben könnte! Hast Du weitere Fragen?

K
Kölner

16.09.2009 um 21:04 Uhr

@nicoline Oh ja. Gefühlsleben hin oder her... Ist die gesundheitliche Fürsorgepflicht und der Gesundheitsschutz eines AN nicht mehr arbeitszeitrelevant? Auch auf die Gefahr hin, dass die Impfung eine 'freiwillige' sein könnte...es muss m.E. stets AZ sein.

D
DonJohnson

16.09.2009 um 21:16 Uhr

Also so langsam macht es keinen Spaß mehr... so bald ich den Namen von einer bestimmten Person eingebe, gelangt mein Geschriebenes hier nciht rein :-(((

Ich lasse es dann mal darauf zu antworten :-(((

L
Lotte

16.09.2009 um 21:20 Uhr

DJ, da würde mich ja mal interessieren, um welche Person es sich handelt. ;-))

Kölner, da gehst Du aber nicht mit dem BAG konform: Urteil des BAG 6 AZR 950/94

Danach muss der AG für Untersuchungen freistellen, es ist aber nicht in jedem Fall AZ, es entstehen bei Mehraufwand z.B. keine Überstunden.

D
DonJohnson

16.09.2009 um 21:23 Uhr

Lotte Du konntest die Person benennen.

Das Problem hatte ich heute Mittag auch schon, da wollte ich auch was zu der Person schreiben. Das Geschriebene wurde nciht reingestellt ins Forum.

Ich habe es 3 mal versucht - und eben 2 mal...

Auch das Bild hier bei mir hat sich geändert - werde ich ausspioniert? Wollen die meine IP? Schaut doch mal alle in den "BR Talk" ;-)

K
Kölner

16.09.2009 um 21:26 Uhr

@Lotte Hast Du denn das Gefühl, dass wir hier über Mehrarbeit reden müssen? Das Urteil bestätigt mich sogar...

L
Lotte

16.09.2009 um 21:34 Uhr

Kölner, "Auch auf die Gefahr hin, dass die Impfung eine 'freiwillige' sein könnte...es muss m.E. stets AZ sein." "stets AZ" würde für mich heißen: unter allen Umständen. Also auch für die, die nach Schichtende zur Impfung gehen, weil die Betriebsärztin z.B. erst dann im Hause ist.

K
Kölner

16.09.2009 um 21:36 Uhr

@Lotte Nicht?

N
nicoline

16.09.2009 um 22:27 Uhr

Ihr Lieben, darf ich noch mal ganz kurz was sagen ? die Frage war doch: 1.Wird die Arbeitszeit bezahlt ? 2.müssen diese arztbesuche in die Freizeit gelegt werden? 3.haben eine sogenannte Arbeitsschicht in der Die Kollegen zur Impfung gehen könnten. Meine Gedanken:

  1. ja, wenn man in der Schicht arbeitet, wo man zur Impfung gehen könnte, wenn man sich denn impfen lassen möchte.
  2. Nein, denn es gibt ja eine Schicht, wo man zur Impfung gehen könnte.
  3. dann sollte das AZ sein.

Da aber keine Aussage darüber gemacht wurde, ob der AG nicht nur freistellt sondern auch bezahlt meine Frage.

Und nun ihr!

L
Lotte

16.09.2009 um 22:44 Uhr

Kölner, ein Kommentar zum Urteil: "Der Arbeitgeber muß seine Mitarbeiter für die Untersuchungen beim Betriebsarzt von der Arbeitszeit freistellen. Die Zeit des Arztbesuches zählt jedoch nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht als Arbeitszeit. Der somit länger beschäftigte Arbeitnehmer kann daher hierfür keine Überstundenvergütung verlangen."

Hast Du das Urteil in Gänze? Hab es bei Google nicht gefunden.

L
Lotte

16.09.2009 um 22:48 Uhr

nicoline, Du Liebe ;-), Kölner hat mich nun etwas verwirrt, so dass ich mir nicht mehr sicher bin, Dir die richtige Antwort zu geben... Drum überlasse ich ihm hier jetzt das Feld.

N
nicoline

16.09.2009 um 22:51 Uhr

Lotte da tauchen bei mir aber doch noch Fragen auf: "Der Arbeitgeber muß seine Mitarbeiter für die Untersuchungen beim Betriebsarzt von der Arbeitszeit freistellen Das geht ja rein logisch nur während der Arbeitszeit.

Die Zeit des Arztbesuches zählt jedoch nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht als Arbeitszeit. Also gibt es Lohnabzug für die Zeit der Untersuchung während der Arbeitszeit?

I
Immie

16.09.2009 um 22:57 Uhr

Wenn man sich überlegt, was eine Hepatitis Impfung kostet, wird der AG diese nur spendieren wenn er muss. Ergo Arbeitszeit. Und selbst wenn er jetzt eine Grippe Impfung anbietet, aus Angst, sein Betrieb könnte zusammenbrechen, ist es sein Interesse, wenn der AN hingeht. Ergo Arbeitszeit.

L
Lotte

16.09.2009 um 22:59 Uhr

nicoline, drum hoffe ich ja darauf, dass Kölner uns mit dem Urteil als Volltext weiterhelfen kann. Genau dieser Widerspruch fiel mir auch auf. Drum dachte ich, dass eine Untersuchung beim BA nicht zu Überstunden führt, aber innerhalb der AZ erstmal vergütet wird, nicht aber darüber hinaus. Aber das ist tatsächlich nur meine Vermutung....

N
nicoline

16.09.2009 um 23:10 Uhr

Immie, wird der AG diese nur spendieren wenn er muss. Wann muß er denn??????

Und selbst wenn er jetzt eine Grippe Impfung anbietet, aus Angst, sein Betrieb könnte zusammenbrechen, ist es sein Interesse, wenn der AN hingeht. Na ja, AN haben ja auch ein Eigeninteresse nicht daran zu erkranken. Privat müßte man die Impfung ja auch bezahlen,das sponsert der AG ja immerhin schon.

Aber mal ganz im Ernst: wäre es nicht das Einfachste, mit dem AG zunächst mal darüber zu reden und zu versuchen, unabhängig von welchem Rechtsstatus auch immer, ihn zu überzeugen, dass es ihn als Betriebsinhaber teurer kommt, wenn viele Leute erkranken, als wenn er die vielleicht halbe Stunde Impfzeit bezahlt?

N
nicoline

16.09.2009 um 23:13 Uhr

Lotte, drum hoffe ich ja darauf, dass Kölner uns mit dem Urteil als Volltext weiterhelfen kann die Hoffnung stirbt zuletzt, hab da so meine Erfahrung ;-))

I
Immie

16.09.2009 um 23:20 Uhr

@nicoline Wenn ich zB in der Drogenberatung arbeite...

Bei den zu erwartenden Nebenwirkungen bei der Grippe Impfung...ich weiss nicht. Und wenn ich zur Risiko Gruppe gehöre, zahle ich sie auch privat nicht. Nur das es dann zu Lasten der Gemeinschaft geht und nicht zu Lasten des AG.

N
nicoline

17.09.2009 um 01:08 Uhr

Tja, sind wir nun rechtssicher schlauer??? Wohl nicht! Also, was sagt der AG dazu?

L
Lotte

18.09.2009 um 18:54 Uhr

Nicoline, Kölner, nur noch mal zur Vervollständigung: Habe immerhin mittlerweile den Leitsatz des Urteils, welches wohl schwierig zu bekommen ist. Unser RA hatte mir 2 Seiten mitgegeben und wir dachten beide, es sei das vollständige Urteil, war aber leider nicht so... Aber egal. In diesem Urteil geht es sowieso um die Deutsche Bundespost und deren TV, also hier wohl kaum anwendbar. Der Leitsatz lautet: "Nach dem TV für die Arbeiter der Deutschen Bundespost, stellt die Zeit einer betriebsärztlichen Untersuchung keine AZ dar, so dass der Arbeiter für außerhalb der regelmäßigen AZ durchgeführte betriebsärztliche Untersuchungen keine Vergütung, bzw. Freizeitausgleich verlangen kann."

Leider habe ich sonst kein Urteil gefunden, welches uns weiterhilft, nur: http://www.berufserkrankungen-siegerland.de/html/pflichten_d__betriebsarztes.html "Sofern die Untersuchung während der Arbeitszeit stattfindet, steht dem Arbeitnehmer nach § 616 BGB ein Lohnersatzanspruch zu." Das wäre dann genau das, was ich auch am Anfang schrieb: Der AG muss bei Weiterzahlung der Vergütung/Anrechnung der AZ freistellen, es entstehen aber keine Mehrarbeitsstunden, wenn die Impfung, Untersuchung außerhalb der persönlichen AZ erfolgt.

Immi, Deine Schlussfolgerungen mögen ja logisch sein nur: Der AG empfiehlt und bezahlt die Impfung, keiner der AN kann dazu gezwungen werden. Und leider ist die Logik der Gerichte auch nicht immer so stringent.

I
Immie

19.09.2009 um 01:36 Uhr

Der AN kann zu vielem nicht gezwungen werden... In der ArbMedVV steht unter §3 Abs3 "soll" ... und dazu gibt es wohl noch keine Urteile.

L
Lotte

19.09.2009 um 10:46 Uhr

Immie, na das ist doch ein § mit dem elektro argumentieren kann. Ansonsten sehe ich mich durchaus bestätigt durch diesen §.

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