seit einem jahr haben wir eine betriebsvereinbarung,das man zum rauchen ein-und ausstempeln muss.diese zeit wird vom stundenkonto abgezogen(jeder AN hat ein stundenkonto).es wird also nicht vom lohn abgezogen.nun haben unsere raucher aber festgestellt,das in der nachtschicht die "raucherzeit" vom nachtschichtzuschlag abgezogen wird.ist das rechtens?wir haben die GL darauf angesprochen,weil in der BV nichts davon drin steht.die GL hat gesagt das es so rechtens ist,weil die AN nicht arbeiten sondern pause machen.muss der nachschichtzuschlag nicht wenigstens bezahlt und versteuert werden?