Erstellt am 28.05.2010 um 13:37 Uhr von Kulum
also, wird evtl ein wenig vage, hilft aber hoffentlich dennoch.
ein allgemeines rauchverbot dürfte so einfach nicht umzusetzen sein. klingt komisch, aber der raucher hat tatsächlich auch das recht zu rauchen und eine solche bv würde die allgemeine handlungsfreiheit schon stark einschränken.
des weiteren ist das argument "zu aufwendig" irgendwie lasch. der ag hat mit euch eine bv abgeschlossen. er sollte sich vorher im klaren sein, dass er diese dann auch umsetzen muss.
lasst es einfach drauf ankommen, nach §87 betrvg seid ihr auf jeden fall im boot und argumentationsansätze habt ihr und bekommt hoffentlich noch n paar. wenn euer ag absolut nicht mit eurer argumentation einverstanden ist bleibt ihm ja noch die einigungsstelle.
Erstellt am 28.05.2010 um 14:07 Uhr von DonJohnson
Wie ich schon angedeutet habe, seid ihr hier eindeutig in der Mitbestimmung was das angeht. Selbstverständlich nciht, ob ausgestempelt werden muß oder nicht, aber das ist ja ein anderes Thema...
Da ihr hoffentlich für die AN das beste wollt, werdet ihr darauf bestehen, dass auch außerhalb der regulären Pausen geraucht werden darf (wie auch immer).
Kulum hat also absolut Recht - wenn ihr euch nciht einigen könnt mit dem AG, kommt die Einigungsstelle und wenn ich kätzerisch denke und der Vorsitzende der Einigungsstelle auch ein Raucher ist... ;-)
Selbstverständlich ist der Einwand der Überwachung so nicht einsehbar. In Verbindung zu diesem Thema wäre dann auch die BV für die elektronische Zeiterfassung interessant... (im Hinblick auf § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG)... das aber nur so nebenbei ;-)))
Ok, dieser Hinweis geht manchen hier vermutlich zu weit, aber ich sehe da durchaus eventuellen Gesprächsbedarf der Betriebsparteien... ;-)))
Letztens im Fernsehen habe ich einen tollen Bericht gelesen. Da ging es genau um das Thema. Leider habe ich das Urteil nicht im Netz gefunden, der Tenor des Richters war aber sogar, dass das Rauchen auch innerhalb der Arbeitszeit so in Ordnung ist, der Raucher also darauf sogar ein Anrecht hat.
Der AN wurde dennoch krankheitsbedingt gekündigt, da die Prognose sehr negativ war, da die Nikotinsucht eine Krankheit ist...
Leider habe ich da kein AZ zu oder sonstwas, werde aber weiter suchen ;-)
Das Thema Rauchen ist halt sehr kompliziert und verzwickt - in allen Bereichen. Und da dem Raucher das Rauchen als solches ja so nciht untersagt werden kann (Art 2 GG), konnte die Regierung das nur über die Gewerbeordnung einführen, ohne das Grundgesetz dementsprechend zu ändern ;-)
Tja, und nun fuschen wir alle (mich eingeschlossen) rum und die Rechtsauffassungen gehen weit auseinander.
Nun denn - im Anbetracht der Tatsache, dass immer mehr AG das rauchen auch innerhalb der Arbeitszeit zulassen (weniger Stress mit allen beteiligten und bessere Arbeitsleistung der Raucher), könnte es sein, dass irgendwann einmal diese ganze Diskussion als mehr als unnötig angesehen werden könnte ;-)))
Ok, träumen kann man ja mal ;-)))
Erstellt am 28.05.2010 um 14:40 Uhr von rkoch
> wenn aber ein rauchverbot ausserhalb der Pausen besteht ist dieses leicht zu
> überprüfen.
wie denn? Offenbar kann er es doch jetzt auch nicht - schließlich findet das bemängelte Rauchen doch "außerhalb der Pausen" statt, oder nicht? Was soll sich daran verbessern durch ein totales Rauchverbot? Doch bestenfalls dass man jeden Raucher den man erwischt gleich packen kann, während nach der aktuellen Regelung zu klären wäre ob er sich abgemeldet hat. Aber da reichen doch Stichproben! Das Telefon ist schon erfunden und wenn ich einen während der AZ beim Rauchen sehe rufe ich kurz durch ob dieser sich abgemeldet hat. Wenn ja - alles OK, wenn nein - dann hat der AG doch was er wollte. Wenn er das dann auch noch ordentlich ahndet (Abmahnung) und das auch publik wird hören die Verstöße schnell auf. Wenn die Stichproben keine Verstöße feststellen können, dann ist anzunehmen das es keine Verstöße gibt! Sooo kompliziert ist das nun wieder nicht. Eine lückenlose Überwachung kann auch der AG nicht fordern!
Haut Eurem AG diese Argumentation um die Ohren! Ich bin sicher, das er dieses Argument versuchen wird herunterzuspielen. Eurem AG geht es nicht darum das es zu kompliziert ist, er will einfach nur die Rauchpausen abschaffen.....
Erstellt am 28.05.2010 um 22:13 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn der AG erlaubt nach Abmeldung beim Vorgesetzten ausserhalb der Pausen zu Rauchen würde ich das als entgegenkommen für die Raucher sehen. Wenn sich die Raucher aber nicht an die Spielregeln halten, wer hat dann die Konsequenzen zu tragen?
Sicherlich nicht der AG. Diese Raucherregelung sehe ich als ein geben und nehmen. Aber einige MA sehen das wohl mehr als nehmen. Wenn dann der AG sagt das ist Arbeitszeit und ich bezahle auch nur für die Arbeit ist das wohl sein gutes recht. Wenn der AG dann vorrechnet dass von 100 MA 50 Raucher sind und die am Tag jeder ca. 10 Minuten von der bezahlten Arbeitszeit sich entfernen um zu Rauchen sind das am Tag 500 Minuten die für nichts tun bezahlt werden. Da kommt übers Jahr ein hübches Sümmchen zusammen. Da möchte ich den Richter sehen der sich in der heutigen Zeit dieser Argumentation verschließt. Man darf hier nicht nur der Pharagraphenreiter sein und auch mal den gesunden Menschenverstand sprechen lassen. Das vergehen liegt doch eindeutig bei den MA. christax schreibt ja dass die Anordnung von den MA nicht befolgt wird.
Jetz wird hier gefordert dass der AG die Gesetze einhalten soll, was ich eher als fragwürdig ansehe, wenn die MA die ja wohl vom BR mit Unterschriebenen BV nicht einhalten! Kopfschüttel
Erstellt am 29.05.2010 um 18:21 Uhr von christax
Hallo
In der Bv steht das das Rauchen in den Pausen an bestimmten stellen auf dem Betriebsgeände
erlaubt ist.wer mehr Rauchpausen ausserhalb der gesetzlichen Pausen braucht soll das bei der
GL angeben und es werden für 3 Rauchpausen 15 min Arbeitzeit abgesogen.bis jetzt haben sich nur 3 Personen gemeldet ,es rauchen aber viel mehr.Die GL sagt das dauernde Überprüfen
der Raucher ist zu aufwendig und zeit kostet geld. Die nicht angemeldeten Rauchpausen sollen schon ca.8500€ gekostet haben.Darum soll das Rauchen jetzt ausserhalb
der Pausen verboten werden
Erstellt am 30.05.2010 um 07:52 Uhr von DonJohnson
*wer mehr Rauchpausen ausserhalb der gesetzlichen Pausen braucht soll das bei der
GL angeben und es werden für 3 Rauchpausen 15 min Arbeitzeit abgesogen.*
Wer handelt so einen Quatsch aus?
Erstellt am 30.05.2010 um 10:51 Uhr von mainpower
@DonJohnson,
muss der AG zusätzliche Raucherpausen bezahlen???
Ich glaube nicht, und da ist so eine Reglung doch schon entgegenkommend.
Erstellt am 31.05.2010 um 13:19 Uhr von rkoch
> Die GL sagt das dauernde Überprüfen der Raucher ist zu aufwendig und zeit kostet geld.
Ich wiederhole nochmal:
WENN die GL festgestellt hat, das gegen die Regelung verstoßen wird, warum ist sie dann nicht bereit gegen diejenigen die sie erwischt vorzugehen? Ich tippe eher, das sie keinerlei deratige Feststellungen machen konnte und das Argument nur vorschiebt....
BTW: Was sind schon 8500 EUR für eine Firma??????
Erstellt am 31.05.2010 um 15:13 Uhr von DonJohnson
@mainpower
Nö, das sehe ich anders... Das ist eine Pauschalisierung und das geht ja nu gar nciht ;-)))
Erstellt am 31.05.2010 um 17:05 Uhr von rainerw
@all
Ich finde dieses Thema immer wieder geil.
Vom Grundsatz her gebe ich mainpower ja recht. Auch ich finde es S C H und hinten E wenn die Kollegen sich nicht an solche vereinbarungen halten.
Hier scheint der AG aber Schwierigkeiten zu haben dies zu beweisen. Dies sagt doch schon die Aussage das alle MA mehr Pause brauchen sich melden sollen. Da sich aber nur 3 MA melden geht der AG einfach mal davon aus das geschummelt wird.
@christax
Lasst euch da nicht vor den Karren des AG spannen.Das mit den 8500 € halte ich für einen schlechten Witz. Dann soll der AG Ross und Reiter nennen. Denn wenn er so eine Summe ausrechnen kann muß er auch wissen woher er sie errechnen kann. Und wenn er dies könnte, dann könnte er ja auch Abmahnungen hageln lassen. Wer sagt denn das er nicht auch diejenigen MA die Nichtraucher (oder aber auch die Raucher) in seiner Berechnung mit einbezieht die nur mal in die Kantine gehen um sich einenKaffee zu trinken oder auch die, die öfters mal aufs Klo müssen weil sie was mit der Blase haben.
Seine fadenscheinige Begründungen würde ich ihm so auseinander Pflücken, das er sich ganz nervös erst mal eine rauchen gehen müsste.
Fakt ist: Besteht in einem Betrieb eine Regelung, kann er diese nur mit beiderseitigem Einvernehmen ändern. Verlangt er das dafür ausgestempelt werden soll hat er eine zweite Baustelle die sich Zeiterfassung nennt. Und will er dann noch das die Zeit nachgearbeitet wird hat er die Dritte die dann heißt: Veränderung der Arbeitszeit.
Bedenkt immer, wenn ich das eine mache, löst es das Andere aus.