Hallo
Undere Gl möchte ein rauchverbot ausserhalb der gesetzlichen Pausen
einrichten.Hintergrund ist : es besteht schon ein rauchverbot,aber es ist den MA
erlaubt rauchpausen einzulegen,diese müssen aber wenn sie ausserhalb der
gesetzlichen Pausen leigen ,angmeldet werden und für 3 rauchpausen wird dem
Ma 15 min Arbeitzeit abgezogen.Diese Anortnung wird von den MA aber nicht befolgt.
Die GL sagt es kann leider nicht überprüft werden wer zusätzlicht raucht,darum das generelle Verbot .so jetzt ohnr beschränkung auf 7 Antworten.
der AG sagt die konntolle über die einhaltung der BV ist ihm zuaufwendig.
wenn aber ein rauchverbot ausserhalb der Pausen besteht ist dieses leicht zu
überprüfen.