Erstellt am 11.03.2013 um 22:14 Uhr von AlterMann
Hallo seesee,
schau mal hier: BAG 9 AZR 353/10 vom 7.8.2012
Danach verfällt der g e s t z l i c h e Urlaubsanspruch bei Langzeitkranken erst 15 Monate nach dem Jahr, in dem der urlaubsanspruch erworben wurde.
Erstellt am 12.03.2013 um 19:57 Uhr von Kimkakao
Ciao seesee!
Ich denke der AG handelt nicht rechtens, weil er euer Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG missachtet. Er hat offenbar diese Urlaubsgrundsätze gemacht ohnen Euch zu fragen. Dies müsste jedoch in einer Urlaubs-BV geregelt werden. Ohne Eure Mitbestimmung ist die Regelung unwirksam.
Ich würde den AG abmahnen und Verhandlungen über eine Urlaubs-BV vorschlagen (euer Initiativrecht).
Meiner Meinung nach ist es falsch, die erkrankten MA durch weniger Urlaub nochmals abzustrafen und würde mich nicht auf so eine Regelung einlassen. Entweder wird der Urlaub für alle automatisch übertragen oder für keinen (wie bei den Musketieren :)
Wenn die MA jetzt wieder gesund sind, können sie ihren Urlaub aus dem Vorjahr noch bis zum 31.3.2013 nehmen, wenn es einen Übertragungsgrund gibt, siehe § 7 Abs. 3 BUrlG. Da muss man bei den Einzelnen gucken oder es gab betriebsbedingte Gründe weswegen sie in 2012 keinen Urlaub mehr nehmen konnten.
Erstellt am 12.03.2013 um 20:42 Uhr von Watschenbaum
das ist kein Mitbestimmungsproblem
selbst wenn der BR zustimmen würde, wäre es nicht rechtens, Urlaub von Langzeitkranken automatisch im Folgejahr zu streichen
auch deine weiteren Ausführungen sind eher sehr bedenklich als hilfreich
Kimkakao, du solltest dich mit der Problematik nochmals genauer befassen,
bevor du solche falsche Sachen schreibst,
vielleicht als erstes mal obiges Urteil lesen ?
Erstellt am 12.03.2013 um 20:48 Uhr von Kölner
@watschenbaum
...und das ist jetzt konstruktive Kritik.?!
Erstellt am 12.03.2013 um 20:56 Uhr von Watschenbaum
Erstellt am 12.03.2013 um 20:59 Uhr von Kölner
...dann weiß ich das. Gilt auch in anderen Foren?
Erstellt am 12.03.2013 um 23:04 Uhr von Kimkakao
@Watschenbaum
Immer wieder schliessen BRs Betriebsvereinbarungen ab, in denen zuvor kranke MA schlechter gestellt werden und denen ist das ganz egal ob Du oder ein Gericht das rechtens finden.
Dem wollte ich mit meinem Beitrag vorbeugen. Denn wenn so eine BV erst mal da ist, weil BR und AG sich einig geworden sind, ist es für den Einzelnen schwer dagegen individualarbeitsrechtlich vorzugehen. Zudem ist in der Frage nicht klar, ob es um Langzeitkranke oder nur in 2012 teilweise erkrankte MA betroffen sind.
Es ist sehr wohl ein Mitbestimmungsproblem (eher Vorteil der Mitbestimmung!), weil die Regelung des AG individualarbeitsrechtlich unwirksam ist, so lange der BR nicht zugestimmt hat!
Besser wenn der BR eingreift und den AG dazu zwingt die Sache zurück zu nehmen, als wenn die MA alleine klagen müssen. Machen die meisten dann eben doch nicht, um das Arbeitsverhältnis nicht zu belasten und um nicht z.B. wegen ihrer Langzeiterkrankung gekündigt zu werden.
So, Watschenbaum, gibt es von Dir auch Argumente, warum mein Beitrag so falsch ist oder worauf baut sich Deine Arroganz auf?
LG Kim