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Arbeitszeit

T
toninoel
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben wir vor einen Jahr neue Arbeitsverträge mit 40 h Woche erhalten, die auch alle unterschrieben haben nun hört unser Geschäftsführer im April auf, er hat vor 2 Jahren alle unsere alten Betriebsvereinbarungen gekündigt mit der Wirkung das die bis zum Neuabschluss weiter gelten. In der alten BV steht aber die 38 H Woche drin. Welche Arbeitswoche zählt nun 38 oder 40 ? Wir arbeiten seid Januar auch 40 Stunden. Zählt nun eigentlich noch die 38 h Woche. Was ist mit den Mitarbeiter die wegen der 40 H Woche mehr Gehalt bekommen haben würde dies wieder wegfallen wenn wir die 38 h Woche wieder haben wollen.

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Community-Antworten (6)

C
chappi

11.03.2013 um 19:03 Uhr

Ich gehe davon aus, das ihr unter keinen TV fallt. Dann gilt bei Euch das, was im AV geregelt wird, also 40h. Die BV zum Thema Wochenarbeitszeit ist rechtsunwirksam, da hier der Tarifvorbehalt greift.

T
toninoel

11.03.2013 um 19:49 Uhr

Wir haben keinen TV. Haben aber diese BV mit der Arbeitszeit schon 10 Jahre. Und im AV steht Betriebsvereinbarungen die günstiger für den AN sind haben vorrang, also wäre doch die 38 h woche für uns günstiger als die 40 h die im AV stehen oder sehe ich das falsch?

K
Kölner

11.03.2013 um 20:20 Uhr

@toninoel Aber die BV war doch NIE gültig!

S
seesee

11.03.2013 um 21:49 Uhr

Die BV IST nicht rechtswirksam, da NUR Tarifparteien solche Vereinbarungen treffen dürfen, nie der Betriebsrat! Wir hatten seit 1972 eine BV zur Tarifanbindung mit allem Pipapo; diese hat alles geregelt und hat fast 40 Jahre gehalten, bis unsere Firma von einem Konzern aufgekauft wurde. Das erste nach dem Kauf war, dass diese BV für ungültig erklärt wurde. Wir haben daraufhin unsere KollegInnen gewerkschaftlich organisiert, und jetzt ist fast alles wie vorher: die TARIFPARTEIEN haben alles RECHTSWIRKSAM geregelt. Ich würde Euch also empfehlen, Euch gewerkschaftlich zu organisieren.

A
AlterMann

11.03.2013 um 23:22 Uhr

Hallo toninoel,

hier auch die Rechtsgrundlage: § 77 Abs. 3 BetrVG:

Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

Die Regelung der Wochenarbeitszeit gehört definitiv in das, was ein Tarifvertrag regelt.

G
gironimo

12.03.2013 um 12:04 Uhr

Was ist mit den Mitarbeiter die wegen der 40 H Woche mehr Gehalt bekommen haben würde dies wieder wegfallen wenn wir die 38 h Woche wieder haben wollen.<

Das dürften denn ja alle sein. Und das die Stundenzahl mit Lohnausgleich erhöht wurde, ist doch immerhin positiv.

Ansonsten kann ich meinen Kollegen hier nur zustimmen. Wenn Ihr die 38 Std./Woche wollt, müsst Ihr Euch an die Gewerkschaft wenden.

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