Alkoholprobleme
Hallo Zusammen,
folgende Situation, eine Kollegin die wegen Ihrer Alkoholprobleme vor drei Jahren eine Langzeit Therapie gemacht hat ist erneut Rückfällig geworden. Die Rückfälligkeit ist erst jetzt bekannt geworden. In den Letzen Monaten hat die Kollegin mehrere Abmahnungen wegen unentschuldigten Fehlens erhalten. Jetzt fehlt Sie erneut unentschuldigt. Arbeitgeber möchte jetzt kündigen. Bitte um Info was wir als Betriebsrat machen können.
Community-Antworten (6)
11.03.2013 um 17:31 Uhr
Habt Ihr eine BV zu dieser Thematik (zB Suchtprävention) , oder wie wäre es mit einer BEM!?
11.03.2013 um 18:59 Uhr
BEM ??? § 84(2) SGB IX ???
Wo sind denn hier die notwendigen Krankenfehltage in den letzten 12 Monaten??
11.03.2013 um 19:34 Uhr
@ SGBIXNER: Bei manchen AG rennt der AN offene Türen ein, wenn er selbst um ein BEM-Verfahren bittet, obwohl die 6 Wochen krankenbedingte Fehltage (noch) nicht erreicht sind.
Sollte die Kollegin (z.B. aufgrund ihrer Sucht) als Schwerbehinderte anerkannt sein, wäre das in § 84(1) geregelt.
Die Kollegin könnte noch eine Anerkennung als Schwerbehinderte beantragen. Ich habe allerdings keine Erfahrung damit, wie lange so etwas dauert.
Wenn sie aktuell erst wenige Tage fehlt, könnte sie vielleicht auch noch die AU-Bescheinigung nachreichen mit einem Attest, dass sie dazu früher nicht in der Lage war.
In der Alkoholberatung und -therapie spricht man übrigens kaum noch von "Rückfällen", sondern von "Vorfällen". Das Wort "Rückfall" impliziert, dass der Patient wieder da steht, wo er vor der Therapie stand. Heute sieht man solche "Vorfälle" gelassener, manchmal auch als oft notwendige Phase(n) einer dauerhaften Besserung. In diesem Sinne sollte man die Kollegin nicht zu früh aufgeben.
11.03.2013 um 20:19 Uhr
@AlterMann Naja, hinsichtlich des GdB ist Deine Aussage mit weiteren Folgen einhergehend.
Und: Ob es jetzt Rück- oder Vorfälle sind, ist dem Grunde nach auch egal. Der AG hat das Verhalten des AN zu bewerten, nicht die Krankheit! Und wenn es da Verfehlungen gab, kann er diese bewerten - ob mit oder ohne Alkoholproblem. Noch was: Falsche Rücksichtnahme hilft nicht - richtige Hilfe schon!
12.03.2013 um 12:18 Uhr
In den Letzen Monaten hat die Kollegin mehrere Abmahnungen wegen unentschuldigten Fehlens erhalten<
Ist denn dem AG bekannt, welche Ursachen das unentschuldigte Fehlen hatte?
Hattet Ihr schon ein Gespräch mit der Kollegin?
12.03.2013 um 12:52 Uhr
Hallo SBVmann, hallo gironimo,
einen BV haben wir nicht. Gespräche über Ihre damalige Probleme vor drei Jahren sind getätigt worden dabei haben wir Sie überzeugen können ein Langzeit Therapie zu machen. Ja dem Arbeitgeber waren die Ursachen des Fehlbleibens aus dem Monaten davor bekannt, dafür hat Sie auch Abmahnungen bekommen. Aber nicht das Alkoholproblem, dies wurde erst jetzt bekannt.
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