Erstellt am 11.03.2013 um 16:31 Uhr von SBVmann
Habt Ihr eine BV zu dieser Thematik (zB Suchtprävention) , oder wie wäre es mit einer BEM!?
Erstellt am 11.03.2013 um 17:59 Uhr von SGBIXNER
BEM ??? § 84(2) SGB IX ???
Wo sind denn hier die notwendigen Krankenfehltage in den letzten 12 Monaten??
Erstellt am 11.03.2013 um 18:34 Uhr von AlterMann
@ SGBIXNER: Bei manchen AG rennt der AN offene Türen ein, wenn er selbst um ein BEM-Verfahren bittet, obwohl die 6 Wochen krankenbedingte Fehltage (noch) nicht erreicht sind.
Sollte die Kollegin (z.B. aufgrund ihrer Sucht) als Schwerbehinderte anerkannt sein, wäre das in § 84(1) geregelt.
Die Kollegin könnte noch eine Anerkennung als Schwerbehinderte beantragen. Ich habe allerdings keine Erfahrung damit, wie lange so etwas dauert.
Wenn sie aktuell erst wenige Tage fehlt, könnte sie vielleicht auch noch die AU-Bescheinigung nachreichen mit einem Attest, dass sie dazu früher nicht in der Lage war.
In der Alkoholberatung und -therapie spricht man übrigens kaum noch von "Rückfällen", sondern von "Vorfällen". Das Wort "Rückfall" impliziert, dass der Patient wieder da steht, wo er vor der Therapie stand. Heute sieht man solche "Vorfälle" gelassener, manchmal auch als oft notwendige Phase(n) einer dauerhaften Besserung.
In diesem Sinne sollte man die Kollegin nicht zu früh aufgeben.
Erstellt am 11.03.2013 um 19:19 Uhr von Kölner
@AlterMann
Naja, hinsichtlich des GdB ist Deine Aussage mit weiteren Folgen einhergehend.
Und:
Ob es jetzt Rück- oder Vorfälle sind, ist dem Grunde nach auch egal. Der AG hat das Verhalten des AN zu bewerten, nicht die Krankheit!
Und wenn es da Verfehlungen gab, kann er diese bewerten - ob mit oder ohne Alkoholproblem.
Noch was: Falsche Rücksichtnahme hilft nicht - richtige Hilfe schon!
Erstellt am 12.03.2013 um 11:18 Uhr von gironimo
>In den Letzen Monaten hat die Kollegin mehrere Abmahnungen wegen unentschuldigten Fehlens erhalten<
Ist denn dem AG bekannt, welche Ursachen das unentschuldigte Fehlen hatte?
Hattet Ihr schon ein Gespräch mit der Kollegin?
Erstellt am 12.03.2013 um 11:52 Uhr von Hulky
Hallo SBVmann, hallo gironimo,
einen BV haben wir nicht. Gespräche über Ihre damalige Probleme vor drei Jahren sind getätigt worden dabei haben wir Sie überzeugen können ein Langzeit Therapie zu machen. Ja dem Arbeitgeber waren die Ursachen des Fehlbleibens aus dem Monaten davor bekannt, dafür hat Sie auch Abmahnungen bekommen. Aber nicht das Alkoholproblem, dies wurde erst jetzt bekannt.