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Alkoholprobleme

P
Pluto
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Ratgeber,

in letzte Zeit sind bei uns im Unternehmen die Alkoholprobleme mehr geworden. Es gibt eine Arbeitsordnung die dies regelt. Arbeitgeber erwägt hierzu ein Gerät zur Alkoholkontrolle anzuschaffen und einzusetzen. Kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter zur diese Kontrolle zwingen. Wir haben keinen Betriebsrat. Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (5)

R
rkoch

09.12.2011 um 10:59 Uhr

Wenn ihr keinen BR habt dann wird der AG sich schlicht durchsetzen. Ob es darf oder nicht ist dann egal.

Was denkst Du was passiert wenn sich einer weigert zu blasen? Wenn der AG nicht bereit ist deswegen ein Faß aufzumachen (den AN auf die Straße zu setzen), gut für Euch. Aber falls doch - welcher AN wird das riskieren?

Wo ein BR existiert kann dieser sich rechtlich vor die AN stellen. Wenn nicht, dann natürlich nicht.

Vielleicht wäre das ja ein Anlass endliche einen BR zu gründen?

K
kainil

09.12.2011 um 11:14 Uhr

Hallo Pluto,

der Arbeitgeber kann den MA nicht zwingen, zu Pusten oder zur Blutabnahme.

Der AG kann aber den MA nach Hause schicken, wenn er feststellt, das der AN

nicht in der Lage ist seine Arbeit zu verrichten.

Diese Zeit ist auch kein Lohn zu zahlen.

Da der AN der keine Suchtmittel intuss hat, kein Problem mit Pusten hat, kann man es auch machen.

Wie rkoch schon sagt: Es wird Zeit für einen BR .

D
DerQuertreiber

09.12.2011 um 11:39 Uhr

Hallo zusammen,

wir hatten das gleiche Problem mit unserem AG. Der hat dann angefangen wahrlohs leute zu kontolieren. Das war unteranderem ein Punkt warum wir uns dann entschieden haben, ein BR zu wählen. Das problem scheint dann aber meinung nach immer noch nicht behoben. Schlagt doch mal dem AG vor da einen Suchtberater kommen zu lassen, und gemeinsam eine lösung zu finden, ohne gleich jemanden zu feuern. (solange ihr noch keinen BR habt). Habt den Mut und gründet einen BR. Das ist das beste was ihr in einen Unternehmen für die AN seite tuhen könnt.

Mfg DerQuertreiber

R
rkoch

09.12.2011 um 13:24 Uhr

Schlagt doch mal dem AG vor da einen Suchtberater kommen zu lassen, und gemeinsam eine lösung zu finden, ohne gleich jemanden zu feuern.

Gute Idee, nur WER soll denn diesen Vorschlag bringen? Also los, Freiwillige vor! Wer traut sich dem AG ins Gesicht zu sagen das seine Idee sch****e ist?

Henne - Ei - Problem. Ein MA der sich das traut kann auch gleich einen BR ins Leben rufen. I.d.R. wird sich da niemand finden der ohne den Rückhalt eines Kündigungsschutzes so was traut, es sei denn man hat allgemein ein gutes Verhältnis mit dem AG, aber dann stellt sich das Problem so eigentlich nicht.

S
smynt

09.12.2011 um 15:25 Uhr

@rkoch

Offensichtlich ist der AG ja auch daran interessiert, dass in seinem Betrieb nicht gesoffen wird, sonst würde er ja keinen Alkomat anschaffen. Daher kann man eine Suchtberatung ruhig anregen. Vielleicht freut es den AG sogar, wenn die MA Vorschläge machen.

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