Erstellt am 07.05.2013 um 16:03 Uhr von gironimo
Irgendwo gibt es Grenzen der Handlungsmöglichkeiten. Offenbar kennt ja das soziale Umfeld des Kollegen die Situation. Wenn überhaupt, kann sinnvolle Hilfe nur von hier kommen.
Der BR kennt die Situation lediglich vom Hörensagen. Den einzigen Ansatzpunkt hättet Ihr (auch ggf. gemeinsam mit der Personalabteilung), wenn der Kollege im Betrieb erscheinen würde.
Erstellt am 07.05.2013 um 18:36 Uhr von Laffo
@Hulky
die Aussage von gironimo sehe ich etwas differenzierter...
Das unmittelbare soziale familiäre Umfeld erreicht einen Suchtkranken eher selten..leider!
Den Suchtkranken können lediglich AG & BR mittels möglichen Auswirkungen seiner betrieblichen Fehlverhalten erreichen. Dazu wäre z.B. eine Abfolge von Maßnahmen bei Fehlverhalten bezüglich seines betrieblichen Suchtkonsums zu gestalten. Wie diese Abfolge aussehen sollte könntet ihr in einer BV regeln.
Erstellt am 07.05.2013 um 19:24 Uhr von Snooker
Na toll Laffo, und bis die steht sagt der Personaler und BR zu dem Kranken MA "Prost"
Was man hier probieren könnte, dem Kranken durch dem Vater erstmal ne Nachricht mit Genesungswünschen zukommen lassen. Mischt man sich nämlich einfach so ein könnte der Kranke auch , wegen seiner Scham, um sich schlagen und sagen, ich verklage euch wegen Eingriff in meiner Persönlichkeitsrechte.
Soweit es auch im Sinne des AG könnte man dem Kranken dann eine Kleinigkeit zukommen, mit Beilage einer verschlossenen Karte, wo man ihm zu verstehen gibt das er in Ruhe genesen soll und sowohl der Betrieb als wie auch der BR als Vertreter der Belegschaft weiter zu ihm steht.
Das könnte einem Alkoholkranken erstmal weiter helfen ohne das er sein Gesicht verliert. Denn dies würde er devinitiv wenn ihr dort unangemeldet aufschlagen würdet. Macht der Kranke im Anschluss am Krankenhausaufenthalt eine Entziehungskur, wird er eh eine Kontaktsperre von ca. 3 Mon. haben.
Hat man das erledigt, kann man sich an eine bv machen.
Wünsche euch und vor allem dem MA viel Kraft und Erfolg.
Erstellt am 07.05.2013 um 19:26 Uhr von AlterMann
Naja, die Frage war ja nicht, was man zu dem Thema in einer BV fassen könnte. Die Frage hieß doch, wie können wir knkret in dieser Situation als BR helfen?
Meine Antwort: Als BR in dieser Krisensituation gar nicht. Als Kollegen vielleicht schon. Da wäre halt dann die Frage, welche Kollegen dafür in Frage kommen.
Erstellt am 08.05.2013 um 12:53 Uhr von Lotte
Hallo
egal ob BR oder nicht. Wenn jemand seinen Selbstmord androht, ist der sozial psychiatrische Dienst zu verständigen und/oder die Polizei!
Sollte das schon erfolgt sein, kann der BR versuchen, mit dem AG Gespräche zum Schutz des Arbeitsverhältnisses zu führen und später für BEM Maßnahmen sorgen. Am besten wäre dann wirklich eine BV.
LG Lotte