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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einschaltung Notarzt oder Behörden

H
Hulky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

folgende Situation. Ein Mitarbeiter der in der Vergangenheit Alkoholprobleme hatte der auch Therapien, Entzug und ähnliche Maßnahmen gemacht hat fehlt seit eine Woche. Ich (BRV) und der Personalleiter haben einen Hausbesuch gestartet. Wir konnten zu Hause keinen erreichen. Haben eine Nachricht dagelassen das er sich melden soll. Nicht der Kollege sondern sein Vater meldete sich beim Personalleiter, der Vater unterrichtete das der Sohn erneut erhebliche Alkoholprobleme habe und mit seinem Leben abgerechnet habe und sich was tun wolle. Diese Info gab der Personalleiter dem Betriebsrat weiter. Meine Frage ist, sollten wir als Betriebsrat aktiv werden gegeben falls die zuständigen Stellen wie Notarzt oder Polizei über diese Situation informieren. Bitte um Antworten.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

07.05.2013 um 18:03 Uhr

Irgendwo gibt es Grenzen der Handlungsmöglichkeiten. Offenbar kennt ja das soziale Umfeld des Kollegen die Situation. Wenn überhaupt, kann sinnvolle Hilfe nur von hier kommen.

Der BR kennt die Situation lediglich vom Hörensagen. Den einzigen Ansatzpunkt hättet Ihr (auch ggf. gemeinsam mit der Personalabteilung), wenn der Kollege im Betrieb erscheinen würde.

L
Laffo

07.05.2013 um 20:36 Uhr

@Hulky die Aussage von gironimo sehe ich etwas differenzierter... Das unmittelbare soziale familiäre Umfeld erreicht einen Suchtkranken eher selten..leider! Den Suchtkranken können lediglich AG & BR mittels möglichen Auswirkungen seiner betrieblichen Fehlverhalten erreichen. Dazu wäre z.B. eine Abfolge von Maßnahmen bei Fehlverhalten bezüglich seines betrieblichen Suchtkonsums zu gestalten. Wie diese Abfolge aussehen sollte könntet ihr in einer BV regeln.

S
Snooker

07.05.2013 um 21:24 Uhr

Na toll Laffo, und bis die steht sagt der Personaler und BR zu dem Kranken MA "Prost"

Was man hier probieren könnte, dem Kranken durch dem Vater erstmal ne Nachricht mit Genesungswünschen zukommen lassen. Mischt man sich nämlich einfach so ein könnte der Kranke auch , wegen seiner Scham, um sich schlagen und sagen, ich verklage euch wegen Eingriff in meiner Persönlichkeitsrechte. Soweit es auch im Sinne des AG könnte man dem Kranken dann eine Kleinigkeit zukommen, mit Beilage einer verschlossenen Karte, wo man ihm zu verstehen gibt das er in Ruhe genesen soll und sowohl der Betrieb als wie auch der BR als Vertreter der Belegschaft weiter zu ihm steht. Das könnte einem Alkoholkranken erstmal weiter helfen ohne das er sein Gesicht verliert. Denn dies würde er devinitiv wenn ihr dort unangemeldet aufschlagen würdet. Macht der Kranke im Anschluss am Krankenhausaufenthalt eine Entziehungskur, wird er eh eine Kontaktsperre von ca. 3 Mon. haben. Hat man das erledigt, kann man sich an eine bv machen. Wünsche euch und vor allem dem MA viel Kraft und Erfolg.

A
AlterMann

07.05.2013 um 21:26 Uhr

Naja, die Frage war ja nicht, was man zu dem Thema in einer BV fassen könnte. Die Frage hieß doch, wie können wir knkret in dieser Situation als BR helfen?

Meine Antwort: Als BR in dieser Krisensituation gar nicht. Als Kollegen vielleicht schon. Da wäre halt dann die Frage, welche Kollegen dafür in Frage kommen.

L
Lotte

08.05.2013 um 14:53 Uhr

Hallo egal ob BR oder nicht. Wenn jemand seinen Selbstmord androht, ist der sozial psychiatrische Dienst zu verständigen und/oder die Polizei! Sollte das schon erfolgt sein, kann der BR versuchen, mit dem AG Gespräche zum Schutz des Arbeitsverhältnisses zu führen und später für BEM Maßnahmen sorgen. Am besten wäre dann wirklich eine BV. LG Lotte

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