Jahresarbeitszeit - Hat ein Mitarbeiter das Recht nach Erreichen seiner Jahresarbeitszeit zu Hause zu bleiben, oder gilt der zugestimmte Dienstplan?
In unserem Betrieb wird nach Jahresarbeitszeit gearbeitet (2088 Std/Jahr). Zu Jahresbeginn wird der Dienstplan vorgelegt und zugestimmt. Nun meine Frage: Hat ein Mitarbeiter das Recht nach Erreichen seiner Jahresarbeitszeit zu Hause zu bleiben, oder gilt der zugestimmte Dienstplan? PS. Der Mitarbeiter hat am 15.12. seine Jaz. erreicht.
Community-Antworten (4)
21.12.2007 um 17:34 Uhr
@Zappa Was sagt denn der BR dazu? Hat der BR den ÜStd. zugestimmt?
Der Dienstplan gilt zunächst einmal...
21.12.2007 um 17:48 Uhr
@Zappa! Meines Wissens nach, hat der MA seine zu verplanende Jahresarbeitszeit auf das ganzen Jahr verteilt. Wenn er am 15.12.2007 schon seine Jahresarbeitszeit erreicht hat, kann er dies nur mit Überstunden erreicht haben. Überstunden zählen nicht mit zur Jahresarbeitszeit. Diese hätte er schon im Vorfeld so Zeitnah wie möglich wieder absetzen müssen um sein Jahresarbeitszeitsoll einzuhalten. Hier kann nur der Leiter entscheiden, ob es möglich ist, dass der MA zu Hause bleiben kann. Gibt es zu diesem Thema keine BV?. Wenn keine, schnell eine machen wo dies geregelt ist.
21.12.2007 um 17:52 Uhr
@Kölner BR ist eher auf Arbeitgeberseite, und begründet das auch mit dem zugestimmten Dienstplan, der eben für das"gesamte Jahr" zugestimmt wird, somit braucht er angeblich den Überstunden nicht zustimmen.
21.12.2007 um 17:55 Uhr
@Zappa Heute ist der 21.12.... ...demnach hätte das die Kollegin/Kollege am Anfang des Monats bereits sehen können. Ist sie bereit ein ArbGer.-Verfahren zu durchlaufen?
Achja: Dem BR gehören die Gesetze vorgelesen und - wenn notwendig - das Arbeitszeitgesetz (besonders § 16 ArbZG) in die Stirn tätowiert.
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