Hallo, wir haben eine BV, in denen wir ein Entlohnungssystem haben.
Anlehnung an BAT oder MT I mit einem Abweichungsfaktor von + 10 % bis - 5 %.
Alle versicherungspflichtigen AN, werden auch danach entlohnt.
Nicht Versicherungpflichtigen AN, also alle auf Minijobbasis mit einen in der Regel Arbeitsvertrag auf Abruf mit einer monatlichen Mindeststundenzahl, werden nach Stunden
bezahlt. Der Stundenlohn, aber entspricht mit in der Regel von 8,50 .- EUR nicht mal den
Minimallohn vom MT I 1 von 1756.- EUR monatl. bei 40 Stunden die Woche.
Welche Möglichkeiten hat der BR und welche der AN, dass die laufende Entlohnung entsprechend angepasst werden.


MFG Tobistef