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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Br und Arbeit 2

H
HamBr
Nov 2016 bearbeitet

Br und arbeit

Hallo Leute, hab ne kurze frage darf der Betriebsrat vor der ordentlichen Sitzung arbeiten ? Beispiel br Sitzung Beginn 10 Uhr Der Kollege kommt fängt aber um 6:00 Uhr zur normalen Schicht und arbeitet bis 10 Uhr und geht dann zu Sitzung

1.30607

Community-Antworten (7)

H
HamBr

07.03.2013 um 13:26 Uhr

Es steht im Dienstplan BR! Aber der macht von sich aus die Frühschicht um 6 Uhr wenn er in der Woche Frühschicht hat! Ich bin der Meinung das dem auch nichts im Wege steht aber ein anderer Kollege ist der Meinung das wenn br im Dienstplan steht der jenige auch erst zur Sitzung kommen muss und nach der Sitzung fertig ist mit Arbeit und das kann doch nicht wirklich richtig sein

W
Watschenbaum

07.03.2013 um 13:38 Uhr

das kommt darauf an u.a. wielange die Sitzung dauert und wie das bei euch betriebsüblich gehandhabt wird

bei uns dauert eine Sitzung 8 Std, d.h. an diesem Tag ist nur "Sitzung" angesagt, auch wenn Frühschicht oder Spätschicht anliegen würde

das ist aber auch so mit dem AG abgesprochen, da Teilschichten aufgrund besonderer Umstände nicht möglich sind

sich darauf zu versteifen, nur weil im Dienstplan "BR" verzeichnet ist, wäre man den kompletten Tag freigestellt, auch wenn die Sitzung z.B. nur 1 Std dauert, könnte in die Hose gehen, wenn es hart auf hart kommt

H
HamBr

07.03.2013 um 13:51 Uhr

Das kommt drauf an 4 Stunden oder auch mal6 Stunden verschieden halt

W
Watschenbaum

07.03.2013 um 14:07 Uhr

wenn nichts weiter dazu geregelt ist, "darf" der BR nicht nur zum üblichen Arbeitsbeginn antreten, sondern muß es sogar, für die Zeit der Sitzung ist er dann freigestellt

und da BR-Arbeit nicht unter das Arbeitszeitgesetz fällt, gäbe es auch keine Probleme, falls er durch die Sitzung länger im Betrieb sein müsste, als 8 oder 10 Std

warum regelt ihr solche Probleme nicht mit dem AG ? wenn nun ein BR Spätschicht hätte, müsste er auch noch nach der Sitzung bis zum Ende der Spätschicht arbeiten gerade in Schichtbetrieben schreit dies doch nach einer Absprache, wenn man Sitzungen zeitlich derart zwischen den Schichten terminiert

H
HamBr

07.03.2013 um 15:04 Uhr

Warum musste er denn die spätschicht zu Ende machen das kann nicht sein Das würde ja bedeuten man würde an br Sitzungstag 11 Stunden in der Firma sein

A
AlterMann

07.03.2013 um 15:36 Uhr

Weil BR-Arbeit als ehrenamtliche Tätigkeit nicht unter das ArbZG fällt.

R
rkoch

07.03.2013 um 16:25 Uhr

Ich versuchs mal von der anderen Seite, da sich das ganze hier anscheinend im Kreis dreht:

  1. Betriebsräte sind nach §37 (2) "von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
  2. machen BR gerade keine BR-Arbeit, muss der AG sie nicht von ihrer beruflichen Tätigkeit befreien und sie müssen dann arbeiten.
  3. Der AG kann die BRM auch unabhängig von BR-Arbeit von ihrer beruflichen Tätigkeit befreien, er muss nicht verlangen dass sie arbeiten, das liegt ganz an ihm.

Wenn also der AG im Schichtplan eine komplette Schicht als BR-Arbeit deklariert, so kann man das so lesen, dass er die BRM für diese komplette Schicht von der Arbeit nach §37 (2) befreit hat. Sie müssen dann natürlich nicht arbeiten. Streng genommen könnte es sogar den Schichtplan durcheinanderwerfen, wenn das BRM ungeplant arbeitet, z.B. stellt sich ja schon die Frage, welche Schicht das dann ist (OK, wahrscheinlich die, in der die Sitzung stattfindet...). WENN das BRM aber arbeitet, so hat es dadurch natürlich weder Vor- noch Nachteile (außer dem, dass er fürs arbeiten auch nicht mehr Geld bekommt :-) ). Das BRM könnte aber andere BRM, welche nicht arbeiten in einem schlechten Licht dastehen lassen, denn der AG könnte auf die Frage kommen: Warum ist der nicht bei BR-Arbeit, die andere schon?

Insofern: Klärt die Bedeutung dieser Schichtplangestaltung (die ihr ja selbst mitbestimmt habt!) mit Eurem AG! Wenn der sagt: Das bedeutet, dass ich Euch komplett freistelle, dann ist das so. Sagt er hingegen: Das bedeutet, dass ihr dann in der Schicht arbeitet, in der die Sitzung stattfindet, und für die Sitzung stelle ich Euch frei, dann ist das eben so. Der BR kann den AG da zu nichts zwingen, wie der AG die BRM nicht an der BR-Arbeit hindern kann.

BTW: Bevor Du einen dritten Thread aufmachst: Bearbeite einfach Deinen ersten Beitrag (die Frage!) mit dem Knopf "Beitrag bearbeiten" und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten weg", dann kannst auch Du hier weiter in diesem Thread schreiben.

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