Ein MA wechselt innerhalb des Unternehmens die Stellung und die Abteilung. Zum 01.04. soll er in der neuen Abteilung anfangen. Jetzt sagt der Arbeitgeber, dass der MA den Urlaub, den er bis zum 31.03. in der alten Abteilung erworben hat, bis zum 31.03. auch nehmen soll. Ist das so zulässig? Tarifvertrag gibt es nicht. Die vorhandenen BVs sagen zu dem Thema nichts und der alte Arbeitsvertrag gibt auch nichts her.