Erstellt am 29.08.2011 um 07:27 Uhr von Pollomann
Ja. Tatsachlich kann der Arbeitgeber 50 Prozent verlangen. Anteilig
Erstellt am 29.08.2011 um 09:15 Uhr von rkoch
@Pollomann
Wie kommst du darauf? Es wäre zwar möglicherweise etwas derartiges denkbar, einen konkreten Fall habe ich auf die Schnelle aber nicht gefunden.
Grundvoraussetzung das der AG das Ex-BRM in Regress nehmen könnte wäre eine ABSICHTLICHE Schädigung des AG. Sprich: Wenn das BRM noch auf ein Seminar geht obwohl es bereits genau weiß, das es unmittelbar danach nicht mehr BRM sein wird, dann könnte es sein das der AG Recht bekommen würde.
War zum Zeitpunkt des Seminars aber nicht absehbar das das Amt als BR endet ODER wurde das Wissen noch für eine konkrete Anwendung gebraucht die noch VOR Ende des Amtes zur Verhandlung anstand, so ist der Seminarbesuch nicht zu beanstanden und der AG kuckt in die Röhre.
> Kann der AG den Kollegen dazu auffordern.
Kann er. Nutzen tut ihm das nix, außer das BRM zahlt einfach ohne von einem Gericht dazu verdonnert worden zu sein. Dann ist es selber schuld.