Erstellt am 28.02.2013 um 16:58 Uhr von Brösel
Das soll natürlich Arbeitszeitstunden heißen
Erstellt am 28.02.2013 um 17:07 Uhr von Rattle
Hallo,
da es ein ehrenamt ist, natürlich nein.
MFG
Erstellt am 28.02.2013 um 17:31 Uhr von Brösel
Auch wenn man die Stunden auf das Arbeitszeitkonto gutgeschrieben bekommt und dadurch die Möglichkeit hat sie entweder bezahlt zu bekommen oder dafür Urlaub nimmt ????
Erstellt am 28.02.2013 um 18:03 Uhr von theodore
Auf Mandatsarbeit findet das ArbZG KEINE --- KEINE Anwendung!!!
Für Mandatsarbeit welche außerhalb der Regelarbeitszeit stattfindet gibt es Freizeitausgleich.
Im Mandat kennt das BetrVG KEINE Mehrareit im Sinne des ArbV/TV. Barausgleich für Mandatsttigkeiten außerhalb der Arbeitszeit gibt es nur im Ausnahmefall. Nämlich, wenn der Freizeitausgleich nicht in dem im § 37 vorgegebenen Zeitrahmen nicht erfolgen kann.
Hinweis: Einfach doch einmal das BetrVG und Kommentar nicht nur als Buchstütze verwenden sondern auch mal lesen!
Erstellt am 01.03.2013 um 07:22 Uhr von Tanzbär
> Einfach doch einmal das BetrVG und Kommentar nicht nur als Buchstütze
> verwenden sondern auch mal lesen!
Einfach mal die persönlichen Beleidigungen weg lassen.
Erstellt am 01.03.2013 um 07:46 Uhr von Hoppel
@ Brösel
" Finden Arbeitszeitstunden die man als BRV leistet auf das Arbeitszeitgesetz Anwendung "
Das ArbZG greift bei leitenden Angestellten nicht! ;-)
Spaß beseite ...
Erstens unterscheidet der § 37 BetrVG nicht zwischen BRV & BRM.
Zweitens ist BR-Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit nur aufgrund BETRIEBSbedingter Gründe auszugleichen.
Wenn Deine Arbeitszeit z.B. 7 - 15 Uhr ist, Du aber noch 5 Stunden länger bleibst, um BR-Arbeiten zu erledigen, ist das Deine ganz persönliche Entscheidung. Diese 5 Stunden sind dem Arbeitszeitkonto NICHT gutzuschreiben, weil BETRIEBSRATSbedingt. Aber das ArbZG hat nichts gegen diesen 13 Stunden Tag.
Erstellt am 01.03.2013 um 09:25 Uhr von Brösel
Ich finde in dem BetrVG Buch keinen Kommentar zu 37 der mir sagt das das AZG hier nicht greift.In meinem konkreten fall heißt das :
Ich habe ein Doppelmandat, ich bin BRV und SBV. Ich bin selber zu 60 % Behindert und habe nach 124 SGB IX einen Antrag auf Befreiung von Mehrarbeit gestellt. Muss aber aber an 2 Tagen in der Woche noch arbeiten, weil ich durch 180 Mitarbeiter nur an 3 Tagen in der Woche freigestellt bin. An den 2 Arbeitstagen sollte ich häufig Überstunden machen, deshalb habe ich den 124 er gezogen. Als BRV aber bin ich gezwungen Überstunden zu machen ( durch Sprechstunden, Sitzungen ) Das ist auch in Ordnung.Kann ich mir die Stunden als BRV mitnehmen und die anderen ablehnen ? Wenn die Stunden als BRV und SBV nicht zum AZG gehören müsste dieses doch in Ordnung sein......Oder ???????