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Arbeitszeitgesetz

B
Brösel
Nov 2016 bearbeitet

Finden Arbeitsstunde die man als BRV leistet auf das Arbeitszeitgesetz Anwendung?

1.23207

Community-Antworten (7)

B
Brösel

28.02.2013 um 17:58 Uhr

Das soll natürlich Arbeitszeitstunden heißen

R
Rattle

28.02.2013 um 18:07 Uhr

Hallo,

da es ein ehrenamt ist, natürlich nein.

MFG

B
Brösel

28.02.2013 um 18:31 Uhr

Auch wenn man die Stunden auf das Arbeitszeitkonto gutgeschrieben bekommt und dadurch die Möglichkeit hat sie entweder bezahlt zu bekommen oder dafür Urlaub nimmt ????

T
theodore

28.02.2013 um 19:03 Uhr

Auf Mandatsarbeit findet das ArbZG KEINE --- KEINE Anwendung!!!

Für Mandatsarbeit welche außerhalb der Regelarbeitszeit stattfindet gibt es Freizeitausgleich.

Im Mandat kennt das BetrVG KEINE Mehrareit im Sinne des ArbV/TV. Barausgleich für Mandatsttigkeiten außerhalb der Arbeitszeit gibt es nur im Ausnahmefall. Nämlich, wenn der Freizeitausgleich nicht in dem im § 37 vorgegebenen Zeitrahmen nicht erfolgen kann.

Hinweis: Einfach doch einmal das BetrVG und Kommentar nicht nur als Buchstütze verwenden sondern auch mal lesen!

T
Tanzbär

01.03.2013 um 08:22 Uhr

Einfach doch einmal das BetrVG und Kommentar nicht nur als Buchstütze verwenden sondern auch mal lesen! Einfach mal die persönlichen Beleidigungen weg lassen.

H
Hoppel

01.03.2013 um 08:46 Uhr

@ Brösel

" Finden Arbeitszeitstunden die man als BRV leistet auf das Arbeitszeitgesetz Anwendung "

Das ArbZG greift bei leitenden Angestellten nicht! ;-)

Spaß beseite ...

Erstens unterscheidet der § 37 BetrVG nicht zwischen BRV & BRM. Zweitens ist BR-Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit nur aufgrund BETRIEBSbedingter Gründe auszugleichen.

Wenn Deine Arbeitszeit z.B. 7 - 15 Uhr ist, Du aber noch 5 Stunden länger bleibst, um BR-Arbeiten zu erledigen, ist das Deine ganz persönliche Entscheidung. Diese 5 Stunden sind dem Arbeitszeitkonto NICHT gutzuschreiben, weil BETRIEBSRATSbedingt. Aber das ArbZG hat nichts gegen diesen 13 Stunden Tag.

B
Brösel

01.03.2013 um 10:25 Uhr

Ich finde in dem BetrVG Buch keinen Kommentar zu 37 der mir sagt das das AZG hier nicht greift.In meinem konkreten fall heißt das : Ich habe ein Doppelmandat, ich bin BRV und SBV. Ich bin selber zu 60 % Behindert und habe nach 124 SGB IX einen Antrag auf Befreiung von Mehrarbeit gestellt. Muss aber aber an 2 Tagen in der Woche noch arbeiten, weil ich durch 180 Mitarbeiter nur an 3 Tagen in der Woche freigestellt bin. An den 2 Arbeitstagen sollte ich häufig Überstunden machen, deshalb habe ich den 124 er gezogen. Als BRV aber bin ich gezwungen Überstunden zu machen ( durch Sprechstunden, Sitzungen ) Das ist auch in Ordnung.Kann ich mir die Stunden als BRV mitnehmen und die anderen ablehnen ? Wenn die Stunden als BRV und SBV nicht zum AZG gehören müsste dieses doch in Ordnung sein......Oder ???????

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