Erstellt am 28.02.2013 um 15:35 Uhr von gironimo
>sind auch nur Menschen<
Wir auch nur!
Auskünfte über den Tarifvertrag und dessen Bestimmungen kannst Du aber am ehesten von der Gewerkschaft bekommen. Wir kennen nämlich den Tarif nicht.
Aber Gegenfrage: Wie kannst Du bei 5 Tage in der Woche nur 3 Wochen Urlaub haben??
Erstellt am 28.02.2013 um 16:16 Uhr von skyline
Die Frage lautet. Wie werde ich bezahlt. Nach BUrlG? Nach 40 Std oder 37 Std.
Erstellt am 28.02.2013 um 16:22 Uhr von rkoch
Ich probiers trotzdem mal....
> Wir arbeiten Regelmäßig 40 Stunden die Woche , davon gehen 3 aufs Zeitkonto.
> Diese 40 Std arbeiten wir nun schon seid ca. 20 Jahren
Da stellt sich mir die Frage wann ihr diese Stunden abfeiert... Lebensarbeitszeitkonto? Immerhin sind da ja dann schon rund 3000 Stunden gebunkert (= rund 80 Wochen).
> das von eine Regelmäßigkeit ausgegangen werden kann.
Mag sein... Da tarifliche Regeln aber zwingend sind und durch die Bunkerung aufs Zeitkonto auch nicht von einer "echten" Verlängerung der Arbeitszeit die Rede sein kann, bleibt es bei 37h/Woche.
>> ich habe 3 Wochen Urlaub
> Wie kannst Du bei 5 Tage in der Woche nur 3 Wochen Urlaub haben??
Ich denke er redet nicht vom Urlaubsanspruch, sondern eben davon, dass er jetzt mal 3 Wochen Urlaub hat...
> muss mein AG mir 3x37 Std Urlaubsvergütung Zahlen plus die TV zusätzliches
> Urlaubsgeld oder 3x40 Std. Uraubsvergütung plus die TV zusätzliches Urlaubsgeld?
Weder, noch... Urlaubsentgelt wird grundsätzlich tageweise (nicht Stundenweise) abgerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit an diesen Tagen. Bzgl. des dafür fälligen Entgelts wird in TV i.d.R. eine dem §11 BUrlG ähnliche Regel angewandt, d.h. dass für diese Tage Urlaub fällige Urlaubsentgelt entspricht i.d.R. dem durchschnittlichen Tagesverdienst der letzten drei Monate (oder 13 Wochen), ohne Berücksichtigung evtl. gezahlter Mehrarbeitsvergütung, ggf. multipliziert mit einem Faktor (z.B. 1,5).
Bsp: Wenn Du z.B. jeden Tag 140 EUR erhältst, dabei mehrmals z.B. Nachtzuschläge o.ä. angefallen sind (nehmen wir an, das waren in 13 Wochen insgesamt 250 EUR), so wird gerechnet: ((13 Wochen * 5 Tage * 140 EUR) + 250 EUR) / (13 Wochen * 5 Tage) = durchschnittlich 143,85 EUR/Tag. Nehmen wir weiter an, dass der Faktor 1,5 beträgt. Also bekommst Du für 15 Tage Urlaub: 15* 143,85 EUR * 1,5 = 3236,63 EUR.
So weit so klar? Wenn Du es genau wissen willst, muss Du schon die relevanten Teile des TV posten.....
Erstellt am 28.02.2013 um 19:18 Uhr von Kölner
@rkoch
Es mag TVs geben, die auch die regelmäßige AZ der AN in Urlaub vorschreiben... :-)
Erstellt am 01.03.2013 um 08:31 Uhr von rkoch
Gut, es mag solche Varianten geben, der TVöD schreibt ja gar Lohnfortzahlung anstatt der Durchschnittsberechnung vor, aber ich denke, darauf bezieht sich Skyline nicht, da dazu die 37Std nicht passen. Aber gut, zugegeben, so lange Skyline uns die relevanten Portionen aus dem TV nicht postet zeigt meine Antwort "nur" den Regelfall aus dem BUrlG mit einer Modifikation (Entgeltfaktor) aus dem TV auf.