Erstellt am 26.02.2013 um 09:11 Uhr von gironimo
Der BR ist in der Mitbestimmung (§ 87 Abs 1 Nr 10 + 11 BetrVG) bei den Regeln (Verteilungsgrundsätze ) bei Prämiensysteme. Da kann der AG nicht einfach nach gutdünken bei einigen AN Prämien streichen - und schon gar nicht im Nachgang.
Erstellt am 26.02.2013 um 09:26 Uhr von rolfo
Ich gehe mal davon aus, dass es dazu eine BV gibt, darin könnte auch geregelt sein wann die MA Prämie bekommen oder nicht.
Erstellt am 26.02.2013 um 15:22 Uhr von gironimo
Nachtrag. Mit Sicherheit findest Du im Fitting unter § 87 BetrVG etwas über die Mitbestimmung bei Prämiensystemen.
Erstellt am 26.02.2013 um 16:06 Uhr von rkoch
Es kann aber u.U. durchaus sein, dass die Prämien "einfach gestrichen werden"...
Wie gironimo zitiert geht es bei §87 (1) Nr. 11 um die "Verteilungsgrundsätze". Verteilt kann aber eben nur werden, wozu der AG grundsätzlich verpflichtet ist oder sich verpflichtet hat. Der BR kann weder nach §87 (1) Nr. 10 noch nach §87 (1) Nr. 11 den AG zwingen eine über seine vertragliche Verpflichtung hinausgehende, zusätzliche Leistungsprämie einzuführen oder aufrechtzuerhalten.
Im Kern läßt sich die Frage also umformulieren:
War bzw. ist der AG von Vertrags wegen verpflichtet, eine solche Prämie zu zahlen?
Falls ja, kann er sie auch nicht streichen.
Falls nein, dann könnte der AG die Zahlung dieser natürlich auch ohne MB des BR beenden. Eine BV zur Verteilung würde deswegen nicht ungültig, sie käme nur so lange nicht zur Anwendung, wie nix zum Verteilen da ist.
Ich tue mich allerdings schwer mit dem Gedanken, dass der AG eine solche Prämie bezahlt hätte, wenn er dazu nicht verpflichtet gewesen wäre. Eine solche Verpflichtung könnte sich aus AV oder TV ergeben haben, ggf. auch durch BV (Vertrag zu Gunsten Dritter) und natürlich könnte sie in betriebliche Übung eingegangen sein, wenn sie ohne Freiwilligkeitserklärung gezahlt worden wäre ohne dass der AG dazu verpflichtet gewesen wäre.
Am Ende wären es aber ohnehin die AN, die diesen Anspruch einklagen müssten, der BR ist da raus...
Erstellt am 26.02.2013 um 17:42 Uhr von Nubbel
rkoch, stichwörter sind hier "bei mehreren kollegen", also nicht bei allen!
Erstellt am 26.02.2013 um 23:14 Uhr von rkoch
@Nubbel
Hab ich schon bemerkt, deswegen bin ich auch eher vage in der Antwort geblieben. Entweder der AG hat eine Sauerei vor (das wäre dann aber wohl offensichtlich) oder er zieht bei einigen, bei denen es rechtlich (noch) geht, die Notbremse. Und deshalb wollte ich eben nur darauf hinweisen, dass es u.U. durchaus legal sein kann...
Was BR natürlich nicht daran hindern sollte zumindest die Hintergründe nach §80 einzufordern - wie sollte er sich sonst die von mir gestellten Fragen beantworten können? Und selbst wenn die Antwort lautet: Der AG war nicht verpflichtet, selbst dann kann man immer noch mir §87 winken, nur sollte man als BR dann wissen wann es Zeit ist aufzuhören...