Erstellt am 21.02.2013 um 16:42 Uhr von Watschenbaum
schauen wir mal in den § 87 BetrVG (Absatz 1 Punkt 2)
.
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen
d.h. ja, er kann
die gesetzlichen Bestimmungen dürfen jedoch nicht missachtet werden
Erstellt am 21.02.2013 um 16:52 Uhr von BRMetall
..aber das arbZG ist zwingend zu beachten! Also, die Mindestregelungen des ArbZG kann auch der BR nicht verschlechtern.