Pausen regelung
Kann der Betriebsrat eines Vereins ( Ohne Tarifvertrag bzw. Ohne Haustarif ) mit der Leitung eine individuelle Regelung zu Pausen zeiten treffen , Z. B im Rahmen einer Betriebsvereinbarung?
Community-Antworten (2)
21.02.2013 um 17:42 Uhr
schauen wir mal in den § 87 BetrVG (Absatz 1 Punkt 2) . Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen
d.h. ja, er kann die gesetzlichen Bestimmungen dürfen jedoch nicht missachtet werden
21.02.2013 um 17:52 Uhr
..aber das arbZG ist zwingend zu beachten! Also, die Mindestregelungen des ArbZG kann auch der BR nicht verschlechtern.
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