Anzahl der Mitarbeiter/ Bruttolohnlisten
Moin liebe Kollegen, in unserem Betrieb ist uns als Betriebratsmitglieder die Anzahl der Beschäftigten nicht klar. Es wimmelt nur so von Minijobbern. Wie bekommt man die korrekte Zahl raus? Der Geschäftsleitung kann man da nicht trauen. Ähnlich verhält es sich mit den Bruttolohnlisten. Unser Betrieb verwendet DATEV nützt das vieleicht was? Die vonn uns schon einmal verlangten Lohnlisten hatte er selbst verfasst und waren für uns unglaubwürdig. Leider ist unser Betrieb so klein das wir keinen Wirtschaftsausschuss haben.
Community-Antworten (2)
21.02.2013 um 16:24 Uhr
Nun - § 80 BetrVG ist eindeutig. Wenn Ihr glaubt, hier nicht richtig informiert zu werden, bleibt Euch nur der Rechtsweg.
Das solltet Ihr Eurem Chef sagen und ihn noch einmal (letztmalig) auffordern, Euch entsprechend zu unterrichten. Wenn dies nicht fruchtet, solltet Ihr beschließen, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
21.02.2013 um 18:05 Uhr
Hallo, wenn euer Betrieb so klein ist muss es doch für Euch möglich sein die MA mal durchzuzählen.
Verwandte Themen
Einsichtnahme in die Bruttolohnlisten
ÄlterBei der letzten BR-Sitzung hat das Gremium beschlossen, dass ich als Funktion als BR-Vorsitzende in die Bruttolohnlisten einsehen möchte. Diesen Beschluss hat natürlich mein Standortleiter schriftlich
Vorbereitungen zur Einsichtnahme in Bruttolohnlisten der Arbeitnehmer
ÄlterWir werden in unserer nächsten Sitzung einen Beschluss fassen gemäß unseren Aufgaben aus dem BetrVg Einsicht in die Bruttolohnlisten zu nehmen. Worauf muss ich bei der Einsichtnahme achten? Kann ich
Einsicht in Bruttolohnlisten ?
Älterhat in einem 25 Köpfigen BR jeder BR ein Gesetzliches Anrecht auf Einsicht in die Bruttolohnlisten ? Der BR besteht aus 3 Listen ,jetzt wollen die 2 kleinen mit insgesammt 5 BR eine Einsicht um sich m
Einsicht in Bruttolohnlisten
ÄlterHallo, unser BR hat vor, Einsicht in die Bruttolohnlisten zu nehmen. Das stößt natürlich nicht gerade auf Verständnis der Verwaltungsleitung. Sie versuchen, uns durch Hinhalten und Druck auf die MA,
Einsicht in Bruttolohnlisten
ÄlterIch habe eine Frage nach § 80Abs.2S.2 Einsicht in die Brutto- und Gehaltslisten Wir haben einen Betriebsausschuss. Ist eine Einsichtnahme in die Gehaltslisten nur mit einem Mehrheitsbeschluss des B