Erstellt am 21.02.2013 um 15:24 Uhr von gironimo
Nun - § 80 BetrVG ist eindeutig. Wenn Ihr glaubt, hier nicht richtig informiert zu werden, bleibt Euch nur der Rechtsweg.
Das solltet Ihr Eurem Chef sagen und ihn noch einmal (letztmalig) auffordern, Euch entsprechend zu unterrichten. Wenn dies nicht fruchtet, solltet Ihr beschließen, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Erstellt am 21.02.2013 um 17:05 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn euer Betrieb so klein ist muss es doch für Euch möglich sein die MA mal durchzuzählen.