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Einsicht in Bruttolohnlisten

T
taradine
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine Frage nach § 80Abs.2S.2 Einsicht in die Brutto- und Gehaltslisten Wir haben einen Betriebsausschuss. Ist eine Einsichtnahme in die Gehaltslisten nur mit einem Mehrheitsbeschluss des Betriebsausschusses zulässig.Oder hat jedes einzelne Mitglied des BR Ausschusses Einsichtsrecht.( Mehrere Listen im BR Ausschuss) Einsicht in die Bruttolohnlisten des Betriebsrates?

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Community-Antworten (2)

H
HelmutK

30.09.2010 um 15:26 Uhr

Einen Beschluss brauch man schon...

S
Saxonia

30.09.2010 um 19:45 Uhr

Hallo,

der Betriebsrat muss den Beschluss zur Einsichtnahme in die Lohn- bzw. Gehaltslisten fassen. Das Recht zur Einsichtnahme hat dann nur der Betriebsausschuss, nicht das gesamte BR-Gremium.

Wir beschließen im BR auch immer, wer vom Betriebsausschuss die Einsichtnahme vornimmt (meistens 2-3 Leute), weil die sich die Bereiche teilen und die Gehälter der Abteilungen abschreiben, die sie selber kennen. Sonst sitzt man ewig.

Die Einsichtnahme erfolgt nicht für den Einzelnen, der da hingeht, sondern im Auftrag des BR. Der gesamte Betriebsausschuss kann sich anschließend mit allen Gehältern beschäftigen und Ungereimtheiten beim Arbeitgeber vortragen. Deshalb ist es egal, wer von welcher Liste kommt.

Schöne Grüße von Saxonia

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