Ich habe eine Frage nach § 80Abs.2S.2
Einsicht in die Brutto- und Gehaltslisten
Wir haben einen Betriebsausschuss.
Ist eine Einsichtnahme in die Gehaltslisten nur mit einem Mehrheitsbeschluss des Betriebsausschusses zulässig.Oder hat jedes einzelne Mitglied des BR Ausschusses
Einsichtsrecht.( Mehrere Listen im BR Ausschuss)
Einsicht in die Bruttolohnlisten des Betriebsrates?