Einsicht in Bruttolohnlisten
Ich habe eine Frage nach § 80Abs.2S.2 Einsicht in die Brutto- und Gehaltslisten Wir haben einen Betriebsausschuss. Ist eine Einsichtnahme in die Gehaltslisten nur mit einem Mehrheitsbeschluss des Betriebsausschusses zulässig.Oder hat jedes einzelne Mitglied des BR Ausschusses Einsichtsrecht.( Mehrere Listen im BR Ausschuss) Einsicht in die Bruttolohnlisten des Betriebsrates?
Community-Antworten (2)
30.09.2010 um 15:26 Uhr
Einen Beschluss brauch man schon...
30.09.2010 um 19:45 Uhr
Hallo,
der Betriebsrat muss den Beschluss zur Einsichtnahme in die Lohn- bzw. Gehaltslisten fassen. Das Recht zur Einsichtnahme hat dann nur der Betriebsausschuss, nicht das gesamte BR-Gremium.
Wir beschließen im BR auch immer, wer vom Betriebsausschuss die Einsichtnahme vornimmt (meistens 2-3 Leute), weil die sich die Bereiche teilen und die Gehälter der Abteilungen abschreiben, die sie selber kennen. Sonst sitzt man ewig.
Die Einsichtnahme erfolgt nicht für den Einzelnen, der da hingeht, sondern im Auftrag des BR. Der gesamte Betriebsausschuss kann sich anschließend mit allen Gehältern beschäftigen und Ungereimtheiten beim Arbeitgeber vortragen. Deshalb ist es egal, wer von welcher Liste kommt.
Schöne Grüße von Saxonia
Verwandte Themen
Einsichtnahme in die Bruttolohnlisten
ÄlterBei der letzten BR-Sitzung hat das Gremium beschlossen, dass ich als Funktion als BR-Vorsitzende in die Bruttolohnlisten einsehen möchte. Diesen Beschluss hat natürlich mein Standortleiter schriftlich
Einsicht in Bruttolohnlisten ?
Älterhat in einem 25 Köpfigen BR jeder BR ein Gesetzliches Anrecht auf Einsicht in die Bruttolohnlisten ? Der BR besteht aus 3 Listen ,jetzt wollen die 2 kleinen mit insgesammt 5 BR eine Einsicht um sich m
Einsicht in Bruttolohnlisten
ÄlterHallo, unser BR hat vor, Einsicht in die Bruttolohnlisten zu nehmen. Das stößt natürlich nicht gerade auf Verständnis der Verwaltungsleitung. Sie versuchen, uns durch Hinhalten und Druck auf die MA,
Vorbereitungen zur Einsichtnahme in Bruttolohnlisten der Arbeitnehmer
ÄlterWir werden in unserer nächsten Sitzung einen Beschluss fassen gemäß unseren Aufgaben aus dem BetrVg Einsicht in die Bruttolohnlisten zu nehmen. Worauf muss ich bei der Einsichtnahme achten? Kann ich
Anzahl der Mitarbeiter/ Bruttolohnlisten
ÄlterMoin liebe Kollegen, in unserem Betrieb ist uns als Betriebratsmitglieder die Anzahl der Beschäftigten nicht klar. Es wimmelt nur so von Minijobbern. Wie bekommt man die korrekte Zahl raus? Der Geschä