Auskunfstverlangen Überstunden
Wir haben von der GF eine Übersicht der in den letzten 3 Monaten geleisteten Überstunden gefordert. Die GF möchte jetzt rechtlich wissen worin unser Auskunftsverlangen begründet ist. Ich würde jetzt nur auf §87.1.3 verweisen können. Gibt es da noch andere Argumentationen? Bei uns werden Überstunden "noch" ohne große MBR seitens des BR gemacht.
Community-Antworten (3)
21.02.2013 um 10:34 Uhr
Natürlich: § 80 BetrVG
Der BR muss vom AG so umfassend informiert werden, dass der BR selbst beurteilen kann, ob die Tarife, BVs usw. eingehalten werden, bzw. seine Mitbestimmung betroffen ist.
21.02.2013 um 10:53 Uhr
- der BR sollte KEINE einzelene Stunde Mehrarbeit ohne MB zulassen/zustimmen.
- Dem AG klar machen, dass ohne diese Zahlen es ab sofort KEINE Merhrarbeit merh gibt
- Der BR muss prüfen können, ob das ArbZG eingehalten wird, dazu benötigt er die geleisteten Stunden.
21.02.2013 um 13:32 Uhr
das, was war, ist das eine diese "alten" Überstunden sind eigentlich gegessen ich würde hier ganz klar den Fokus in die Zukunft legen
dem AG unmissverständlich klar machen, daß ohne vorherige Anhörung und Zustimmung des BR keine Überstunde mehr geleistet werden darf, man dies nötigenfalls per arbeitsgerichtlichem Beschlußverfahren und Androhung von Ordnungsgeld durchsetzen wird
und dann auch konsequent umsetzen und sofort einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Mitbestimmungsrechte beauftragen, falls der AG nicht entsprechend agiert
wie scharf ihr die Sache angeht, hängt sicherlich auch mit den Zuständen in eurem Betrieb und dem grundsätzlichen Verhältnis AG/BR zusammen
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