Wechselschicht ? Ja oder Nein
Hallo, Wir sind ein BR mit 7 Mitglidern und gehören dem TVÖD an. Nun haben wir eine Abteilung mit 6 Leuten die nach einem Dienstplan mit volgenden Schichten arbeitet: 1: 06:00 Uhr - 14:30 Uhr 2: 15:00 Uhr - 23:00 Uhr An diesen beiden Schichten wird jeden Tag von Montag bis Sonntag und auch an Feiertagen gearbeitet. Diese Schichten wiederholen sich ständig. Es kann auch mal vorkommen das in der Spätschicht bis 0:00 Uhr oder auch später gearbeitet wird. Dies kommt aber nicht immer vor. Und dann noch die normale Arbeitszeit von 07:00 Uhr - 15:30 Uhr bei dieser wird von Montag bis Freitag gearbeitet.
Wir haben als BR beim AG schon mal angefragt ob dieser Abteilung nicht eine Wechselschichtzulage nach §7 Abs. 1 Ziffer 1, 3 TVÖD zusteht? Der AG lehnte dies ab, weil er der Meinung ist das Wechselschichten nur dann welche sind ,wenn Tag und Nacht, ununterbrochen gearbeitet wird, also das auch §7 Abs 1 Ziffer 2 TVÖD zutreffen muss. Wir sind uns jetzt nicht schlüssig, reicht es nicht, das jeden Monat bei der Spätschicht min. 2 Nachtstunden d.h. im Monat ca 14 Nachtstunden (evnt. auch mehr) zusammenkommen? Muss zwangsläufig alles vom §7 zutreffen?
Danke für die Antworten
Community-Antworten (7)
21.02.2013 um 10:31 Uhr
Diese Frage kann verbindlich nur die Gewerkschaft beantworten.
Ich würde angesichts Eurer "Dauerschichten" allerdings auch auf eine Zulage bestehen. Ihr habt ja genügend Druckmittel in der Hand. Ihr müsst ja nicht dieser bisherigen Regel und den Dienstplänen zustimmen (bzw. könnt Ihr die BV dazu auch kündigen). Und Mehrarbeit, die ein immer wiederkehrendes Dauervorkommnis ist, müsst Ihr ja auch nicht zustimmen
21.02.2013 um 11:46 Uhr
Hallo, Entschuldigung habe Vergessen es zu erwähnen. Es ist zur Zeit so geregelt das die Leute dieser Abteilung eine Schichtzulage von ca.75€ bekommen. Die bemühung war (auch von der Abt.selbst) eine Wechselschichtzulage zu bekommen. Aber vieleicht sollte man das wirklch mal von der Gewerkschaft prüfen lassen.
21.02.2013 um 11:48 Uhr
Hallo, wir habe auch dieses Schichtmodell, nennt sich versetzte Arbeitszeit. Wir haben da mit dem AG eine Erschwerniszulage ausgehandelt. Allerdings geht es bei uns "nur" bis 22 Uhr. Es könnte sein dass für die Zeit von 22 bis 23 Uhr Nachtschichtzulage gezahlt werden muss. Am besten, schon wie gironimo schreibt, die Gewerkschaft fragen.
21.02.2013 um 12:03 Uhr
Ich befürchte, der AG wird Recht haben...
§7 (1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in WECHSELSCHICHTEN vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats ERNEUT ZUR NACHTSCHICHT herangezogen werden.
Hier wird ausdrücklich gesagt, dass es ein Schichtplan sein muss, der "Wechselschichten vorsieht". Und dazu eben Satz 2:
2 Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.
Satz 3 klärt die Sache dabei nicht wirklich, sondern trägt bestenfalls zur Verwirrung bei. Sein Zweck ist eben NICHT eine Erleichterung des Vorliegens von Wechselschichtarbeit, sondern eine ERSCHWERUNG. Denn Wechselschichtarbeit ist auch nur dann vorliegend, wenn "Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden". Ist es dem AG also möglich dafür zu sorgen, dass AN nicht binnen eines Monats erneut zur Nachtschicht (nach Satz 3) herangezogen werden (wie auch immer das gehen soll), so ist selbst "ununterbrochen bei Tag und Nacht" (obwohl Wechselschicht) noch keine WechselschichtARBEIT.
Muss zwangsläufig alles vom §7 zutreffen?
Nein, aber Satz 1 bezieht sich eben ausdrücklich auf Satz 2, also hat der AG IMHO Recht.
Allerdings steht den AN natürlich immer noch die Nachtzulage nach §8 (1) b), sowie die Sonntags- und Feiertagszulage nach §8 (1) c), d) zu. Die Wechselschichtzulage soll wohl ausdrücklich nur die zusätzliche Belastung eines 24/7-Betriebes mit mindestens 12 Nachtschichten/Jahr/AN ausgleichen.
21.02.2013 um 19:34 Uhr
Hallo Corleone, bin etwas spät und rkoch hat es schon ganz gut erklärt, dennoch möchte ich noch ertwas ergänzen. Nur mal am Rande, damit Du zukünftig eine genauere Quellenangabe machen kannst. es handelt sich um § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3.
Es handelt sich dann um Wechselschicht, wenn
- ein Schichtplan vorhanden ist, der Wechselschicht vorsieht
- in diesem Bereich ununterbrochen, das heißt 24 Stunden, gearbeitet wird
- die geforderte Anzahl von Nachtdiensten in dem geforderten Zeitraum geleistet wird
Alle 3 Bedingungen müssen erfüllt sein, das ist bei Euch nicht der Fall
Deine Frage: reicht es nicht, das jeden Monat min. 2 Nachtstunden d.h. im Monat ca 14 Nachtstunden (evnt. auch mehr) zusammenkommen? muss leider mit nein beantwortet werden. In einem Bereich, wo tatsächlich Wechselschicht vorliegt und 1 oder 2 späte Spätdienste bis 23:00 Uhr geleistet werden, ist damit u.U. die Bedingung der geforderten Nachdienste erfüllt, dafür muss man dann nämlich nicht die ganze Nacht arbeiten, bei Euch reicht das leider nicht!
Und diese Summe: eine Schichtzulage von ca.75€ bekommen. ist schon mehr als der TV für Schichtdienst (der bei Euch vorliegt) gezahlt werden müsste.
(6) 1Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich.
rkoch Sein Zweck ist eben NICHT eine Erleichterung des Vorliegens von Wechselschichtarbeit, sondern eine ERSCHWERUNG. Du hast es erfasst, genau das ist gewollt. Und das Wort "durchschnittlich" fehlt sogar im Krankenhausbereich, das macht es dann noch mal schwerer.
- (wie auch immer das gehen soll),* AG beauftragen die Dienstplanschreiber so zu planen, dass die "große Schichtzulage" nicht anfällt, selbst erlebt!
so ist selbst "ununterbrochen bei Tag und Nacht" (obwohl Wechselschicht) noch keine WechselschichtARBEIT. Richtig!
21.02.2013 um 19:59 Uhr
Hallo, Vielen Dank für eure Antworten. Mit euren Antworten habt ihr mir bestätigt was ich vermutet hatte. Die Schichtzulage die gezahlt wird ist ja schon über Tarif (wie nicoline erwähnt hat). Vieleicht sollte man alles so lassen.
Vielen dank nochmal
21.02.2013 um 20:44 Uhr
Vieleicht sollte man alles so lassen. Besser iss! ;-))
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