Hallo,
Wir sind ein BR mit 7 Mitglidern und gehören dem TVÖD an.
Nun haben wir eine Abteilung mit 6 Leuten die nach einem Dienstplan mit volgenden Schichten arbeitet:
1: 06:00 Uhr - 14:30 Uhr
2: 15:00 Uhr - 23:00 Uhr
An diesen beiden Schichten wird jeden Tag von Montag bis Sonntag und auch an Feiertagen gearbeitet.
Diese Schichten wiederholen sich ständig.
Es kann auch mal vorkommen das in der Spätschicht bis 0:00 Uhr oder auch später gearbeitet wird. Dies kommt aber nicht immer vor.
Und dann noch die normale Arbeitszeit von 07:00 Uhr - 15:30 Uhr bei dieser wird von Montag bis Freitag gearbeitet.

Wir haben als BR beim AG schon mal angefragt ob dieser Abteilung nicht eine Wechselschichtzulage nach §7 Abs. 1 Ziffer 1, 3 TVÖD zusteht?
Der AG lehnte dies ab, weil er der Meinung ist das Wechselschichten nur dann welche sind ,wenn Tag und Nacht, ununterbrochen gearbeitet wird, also das auch §7 Abs 1 Ziffer 2 TVÖD zutreffen muss.
Wir sind uns jetzt nicht schlüssig, reicht es nicht, das jeden Monat bei der Spätschicht min. 2 Nachtstunden d.h. im Monat ca 14 Nachtstunden (evnt. auch mehr) zusammenkommen?
Muss zwangsläufig alles vom §7 zutreffen?

Danke für die Antworten