Uns liegt ein Schriftstück unserer Personalabteilung an den ehemaligen BRV vor, in dem darauf verwiesen wird, das bezüglich des geltenden Arbeitszeitregimes keine Wechselschicht in unserem Krankenhaus zugelassen ist. Das Personal wäre so bemessen, dass die Besetzung auch im 2 Schicht- Rhythmus abgesichert ist
Meine Frage nun: Muss der MA alle 3 Schichten im Monat ( FD,SD und ND ) ableisten, um eine Wechselschichtzulage und die entsprechenden Zusatzurlaustage zu erhalten, oder ist es vielmehr so, das er auch FD und ND arbeiten kann, er aber lediglich spätestens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden muss.
Wie verhält es sich dann mit der nichtständigen Wechselschicht?
Wir sind ein Krankenhaus, noch TVöD MFG betriebsrat