Wechselschicht oder doch nur Schichtarbeit?
Uns liegt ein Schriftstück unserer Personalabteilung an den ehemaligen BRV vor, in dem darauf verwiesen wird, das bezüglich des geltenden Arbeitszeitregimes keine Wechselschicht in unserem Krankenhaus zugelassen ist. Das Personal wäre so bemessen, dass die Besetzung auch im 2 Schicht- Rhythmus abgesichert ist Meine Frage nun: Muss der MA alle 3 Schichten im Monat ( FD,SD und ND ) ableisten, um eine Wechselschichtzulage und die entsprechenden Zusatzurlaustage zu erhalten, oder ist es vielmehr so, das er auch FD und ND arbeiten kann, er aber lediglich spätestens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden muss. Wie verhält es sich dann mit der nichtständigen Wechselschicht? Wir sind ein Krankenhaus, noch TVöD MFG betriebsrat
Community-Antworten (2)
23.07.2007 um 13:13 Uhr
Dann schau mal in den TV, vielleicht steht ja da etwas über Schichtzulagen drin. Für mich ist das alles das gleiche, wenn ihr nach dem TV Anspruch auf Zulagen habt, kann nicht der BRV oder der gesamte BR dies verbieten. Wende dich an deine zuständige Gewerkschaft, ohne die habt ihr so oder so keinen Anspruch auf die Zulagen.
23.07.2007 um 13:25 Uhr
§7 Abs1 TVöD Laut Kurzkommentar ist es nicht nötig in allen 3 Schichten eingeteilt zu werden. Der AN muß vor Ablauf eines Monats zur Nachtschicht herangezogen werden. Es kommt nicht darauf an in welcher Arbeitszeitform die Schichten abgedeckt werden. (Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft usw)
§27 Abs3 TVöD Bei nicht ständiger Wechselschicht im Bereich der VKA bei annähernd gleicher Belastung soll die Gewährung von zusätzlichen Urlaubstagen durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden.
"Ständige Wechselschicht" liegt nach Rechtsprechung des BAG dann vor, wenn sie zumindest für einen Zeitraum von zehn aufeinander folgenden Wochen geleistet wird. 10 AZR 512/99
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