Vielen Dank für die schnelle Antworten zum Thema Überstundenabbau. Eigentlich wollte ich wissen ob diese Überstunden innerhalb eine Jahres abgebaut werden müssen .Und ob es dafür einen gesetzlichen Zeitrahmen gibt.Ist es auch möglich diese Überstunden mit ins nächste Jahr zu nehmen,wenn der Betriebsrat zustimmt und sich auf § 87 beruft?