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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personelle Einzelmaßnahme

H
Hmaidide
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir haben in unserem Betrieb (ca. 160 MA) einen internen Grade System mit Lohngruppen, je nach funktion. Jerder Grade hat ein bestimmtes minimum und maximum an jahresgehalt. Der AG hat einen MA eine Gruppe zugewiesen (das Grade entspricht die Funktion) will ihn aber viel weniger Geld zahlen und möchte die Zustimmung des BR's. Der BR findet in § 99 BetrVg kein richtiges Ablehnungsgrund. Abs. 2 satz 4 käme vielleicht in Frage aber da der MA mehr verdient als bisher, können wir nicht über eine Benachteiligung sprechen, sehen aber die Gefahr ein Lohndumping. Der MA selbst ist einverstanden. Frage: Kann der BR die Zustimmung überhaupt verweigern bzw. kann er etwas tun um dies zu verhindern? Vielen Dank im voraus Hmaidide

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

13.02.2013 um 10:42 Uhr

Ein internes System? Das kann ja nur mit Eurer Mitbestimmung entstanden sein. Gibt es eine BV?

Wenn alles richtig laufen würde, wären auch die Bandbreiten per Mitbestimmung definiert. Dann wäre die Abweichung davon eine Abweichung von einer BV. Darum wird der AG fragen, ob Ihr einverstanden seid.

Es handelt sich also bei der Anfrage nicht klassischer Weise um den § 99 BetrVG, obwohl hier der Wiederspruchsgrund wohl wäre: "Verstoß gegen eine BV" ( § 99 Abs. 2 Satz 1BetrVG), wenn der AG einfach handeln würde.

Ihr braucht de AG also eigentlich nur mitteilen, dass die Unterbezahlung gegen die BV verstößt und dass Ihr damit nicht einverstanden seid.

Eigentlich kann auch der AN nicht verzichten. Siehe hierzu § 77 Abs 4 BetrVG

H
Hmaidide

13.02.2013 um 11:21 Uhr

Hallo Gironimo, Vielen dank für die Schnelle Antwort. Eine BV gibt es leider nicht. Wurde bei der Einführung von alten Gremium vermasselt. Können wir die BV nachträglich erzwingen und wenn ja wie? Vielen Dank nochmal Hmaidide

G
gironimo

13.02.2013 um 11:31 Uhr

Ihr könnt jederzeit Eure Mitbestimmung zum § 87 Abs 1 Nr 10 u. 11 BetrVG geltend machen.

Ihr müsst zunächst nur an den AG herantreten und Verhandlungen über dieses Thema verlangen.

Aber selbst wenn ein nicht mitbestimmtes System besteht und dies nun geändert werden soll bzw. davon abgewichen werden soll, wird ja in diesem Moment in diesem Punkt die Mitbestimmung ausgelöst. Darum fragt der AG ja auch.

Wenn Ihr eine BV zu diesem Thema anstrebt, wäre es nur konsequent, wenn Ihr einer Abweichung von dem bestehenden System nicht zustimmt.

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