§99 BetrVG Personelle Einzelmaßnahme, ja oder nein?
Unser Arbeitgeber versetzt eine ganze Organisationseinheit (5 MA`s) um 1,6km in ein anderes Gebäude. Für die MA´s entstehen dadurch zu ihren bisherigen Aufgaben, weitere Aufgaben. Der Arbeitgeber hat den BR nicht in die Planung involviert, sondern ihn jetzt im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 99 BetrVG zur Versetzung der MA´s um die Zustimmung gebeten. Ist das noch eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne des § 99 BetrVG? Oder hätte der BR im Sinne des § 90 BetrVG nicht vielmehr rechtzeitig über diese Pläne unterrichtet werden müssen, um seine Beratungsrechte ausüben zu können und mit den betroffenen MA´s ins Gespräch gehen zu können? Ich freue mich auf Eure Beiträge. Vielen Dank im Vorraus.
Community-Antworten (4)
04.01.2024 um 23:32 Uhr
"Dein Ernst? Wo ist das Problem, verreckt das Auto bis dahin oder das Fahrrad?"
Das Problem ist deutlich beschrieben. Man müsste jetzt nur noch der deutschen Sprache mächtig sein ... das scheint hier ein Problem zu sein.
@bobali
Mit den gegebenen Informationen lässt sich mEn nicht beurteilen, ob hier der §90 BetrVG greift. Klingt für mich aber erst einmal nicht danach.
05.01.2024 um 01:10 Uhr
@ celestro Danke für die schnelle Antwort. Also kann es sich auch um eine personelle Einzelmaßnahme handeln, wenn mehrere MA´s von der gleichen Maßnahme betroffen sind?
05.01.2024 um 05:44 Uhr
Nochmals die Frage, welche Aufgaben gab es bisher und welche kommen hinzu?
05.01.2024 um 09:36 Uhr
@TT_5: da du eh keine geistreiche und fundierte Antwort geben kannst ist deine Frage völlig überflüssig.
"Also kann es sich auch um eine personelle Einzelmaßnahme handeln, wenn mehrere MA´s von der gleichen Maßnahme betroffen sind?"-> ja.
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