Erstellt am 02.04.2007 um 17:43 Uhr von Rolf Becker
Hallo Kodiak,
ein Beschlussverfahren per e-mail ist nicht rechtsgültig. Dies ergibt sich aus § 33 BetrVG. Beschlüsse des Betriebsrats können nur im Rahmen einer BR Sitzung von den anwesenden BR Mitgliedern gefasst werden.
Gruß
Rolf
Erstellt am 02.04.2007 um 19:12 Uhr von Kodiak
Hi Rolf,
das stimmt, daher werden die beschlüsse auch nachträglich gefasst. Oder sind nachträgliche Beschlüsse rechtsunwirksam???
Beispiel:
am 15. April 200X kommt eine Einzelmaßnahme über Einstellung 1. Mai 200X in das BR-Büro "geflattert", BR Vorsitz prüft und schickt eine Anfrage mit den wichtigen Daten an die BR mitglieder ob diese Maßnahme soweit okay geht raus.
Am 10. Mai 200X ist die mtl. BR Sitzung und die einzelmaßnahme wird durch Stimmen der Mitglieder nachträglich beschlossen.
Erstellt am 02.04.2007 um 19:54 Uhr von mille
Beschlüsse im Umlaufverfahren sind rechtlich nicht zulässig. Aus die Maus.
Erstellt am 02.04.2007 um 20:10 Uhr von paula
@kodiak
Euer Umlaufverfahren ist unwirksam. Daher entfalltet es auch keine rechtliche Wirkung. Die spätere Beschlussfassung (dann wohl korrekt gemacht wird) ist für die Katz da die Fristen des § 99 BetrVG abgelaufen sind.
Da hilft wohl nur eines: wenn der AG einen Antrag stellt sofort eine Sitzung einberufen....
Erstellt am 02.04.2007 um 22:20 Uhr von hans
man kann's ja auch pragmatisch sehen...
(so, und alle hören weg) lasst es bei eurem komischen verfahren und stimmt euch weiter per email ab - aber nur wenn der personellen nicht widersprochen werden soll. dann verstreicht schön die frist und der br hat nix gemacht. (aber auch wirklich nix für was ich einen br gewählt habe.)
wenn widerspruch - natürlich und umgehend sitzung, da beißt die maus kein faden ab.
so könnt ihr wohl in 70% der fälle weiter dösen ;-)
(nix für ungut - aber habt ihr nix zu tun dass ihr euch einmal im monat trefft oder macht der brv alles alleine?)
Erstellt am 02.04.2007 um 22:43 Uhr von Aguirre
Alles praxisferne Theoretiker hier!
Erstellt am 03.04.2007 um 07:17 Uhr von Baum
Hallo Kodiak,
stell dir mal folgendes Zenario vor.
Euer AG stellt einen Antrag auf Einstellung und Ihr lehnt per E-Mailbeschlussfassung ab. Euer AG stellt aber trotzdem ein. Eure Beschlussfassung erfolgt 2 Wochen später. Was macht Ihr dann?
Erstellt am 03.04.2007 um 09:31 Uhr von tamirasun
Also ich finde es wurde ja schon alles gesagt, aber lieber Kodiak, ich empfehle auch Dir ein Seminar zu besuchen. Dort wird im Normalfall schon in den Grundseminaren erklärt, wie das mit einer Beschlussfassung geht oder halt auch nicht...
Habt ihr keine geregelten Sitzungszeiten? Also wie schon oben einmal gesagt, wenigstens einmal im Monat?!
Wofür seid ihr ein Betriebsrat, wenn ihr keine Sitzung habt, das versteh ich grad nicht...
Vielleicht könntest Du das nochmal erläutern.
Einfach damit ich das richtig verstehe, ob ihr euch habt wählen lassen und ab da nur zu außerordentlichen Sitzungen trefft?!
*rätsel*
LG
Erstellt am 03.04.2007 um 12:51 Uhr von Kodiak
nun mal ganz ruhig,
selbstverständlich haben wir mtl. sitzungen (hab ich im Übrigen auch oben erwähnt) teilweise auch öfter.
Die einzige Frage die sich stellte, war die Frag der nachträglichen Beschlussfassung.
Seminare hatten wir bereits zu hauf BR I, II, VI, usw.
Die Frage hat sich nun einmal gestellt und ist nicht eindeutig beantwortbar bzw. wurde bisher nicht tatsächlich belegt.
Die Zustimmung des BR zu einer Maßnahme o.Ä. mit nachträglichem Beschluss in BR Sitzung.
Darum ging es.
Das Problem rühert daher, dass der Aufwand eine außerordentliche Sitzung zu machen, recht hoch ist. Denn unser Betrieb ist durch 2 Standorte in 2 versch. Bundesländern getrennt.
Wie dem auch sei, wir werden einen Personalausschuss gründen um dieses Problem zu beseitigen.
Gruß
Kodi
Erstellt am 03.04.2007 um 12:58 Uhr von Mona-Lisa
@Kodiak,
§ 33 BetrVG DKK, "II. Voraussetzungen für die Beschlussfassung des Betriebsrats" und da ganz besonders die Rd. 10 beantwortet deine Frage doch voll und ganz!
So wie ihr das handhabt, sind eure Beschlüsse nicht rechtsgültig!
Erstellt am 03.04.2007 um 13:05 Uhr von Kodiak
Erstellt am 03.04.2007 um 13:07 Uhr von Mona-Lisa
warum denn nicht gleich so.... ;-))
Erstellt am 03.04.2007 um 13:42 Uhr von Kodiak
ja logo, da wir ein neuner BR sind ist das zwingende Pflicht nach §27 BetrVG
aber klar, der kann die Aufgabe auch übernehmen.