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personelle Einzelmaßnahme

M
muellerche
Jan 2018 bearbeitet

personelle Einzelmaßnahme: Anfang 2012 wurden bei uns in der Firma 3 Mitarbeiter entlassen mit der Begründung das Ihr Arbeitsbereich wegfällt. Es gab damals leider keine Möglichkeit diese Kollegen in andere Abteilungen zu versetzen. Nun ist es so das eine Stellenausschreibung für einen der weggefallen Arbeitsplätze neu erstellt wurde. Wir würden gerne dagegen angehen, können wir nach diesem Zeitraum (1.Jahr) dies tun? Und mit welcher Begründung?

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Community-Antworten (7)

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Tanzbär

07.05.2013 um 13:24 Uhr

Kann es sein, dass sich in diesem Jahr irgendwelche organisatorischen Dinge geändert haben? Auftragslage verändert? In einem Jahr kann viel passieren, was auch nicht unbedingt jeder mitbekommt. Also da solltet ihr mal nachhaken beim Chef!

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muellerche

07.05.2013 um 14:10 Uhr

nein es hat sich nicht geändert. Die Arbeiten der ehemaligen Kollegen wurde verteilt. Soweit uns bekannt ist, schafft der Vorgesetzte die Arbeit nicht die er von seinem ehemaligen Mitarbeiter übernommen hat.

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Petrus

07.05.2013 um 14:49 Uhr

Ihr Arbeitsbereich wegfällt Arbeiten der ehemaligen Kollegen wurde verteilt

Ja was denn nun? Weggefallen oder umverteilt?

keine Möglichkeit diese Kollegen in andere Abteilungen zu versetzen Arbeit ... von seinem ehemaligen Mitarbeiter übernommen

Und wieso konnten diese Kollegen dann nicht dorthin versetzt werden, wo die Arbeit übernommen wurde? Hätten dann bei der Sozialauswahl andere gehen müssen, deren Nase dem Chef oder Euch besser passten? Hier lag der Fehler des BR! Dass der BR heute eine Einstellung verhindern will, weil er vor_einem_Jahr die fehlerhafte Sozialauswahl nicht bemängelt hat, ist als Begründung etwas sehr dünn...

T
Tanzbär

07.05.2013 um 15:12 Uhr

Was sagt nun meine Glaskugel dazu?

Vor einem Jahr wollte man unter allen Umständen Kosten sparen, vielleicht gings der Fa. nicht so gut? Also Kollegen raus, Arbeit wird verteilt, Kosten sind gespart und plötzlich(?) merkt man, dass da mächtig Sand im Getriebe ist. Die Ergebnislage ist auch besser und da kommt doch der Chef auf die Idee wieder einen (von den wegrationalisierten drei!) Arbeitsplatz zu reaktivieren. Es soll ja schließlich laufen und einer ist auch nicht so teuer, wie die drei damals.

Mit welcher Begründung wollt ihr die Einstellung verhindern?

M
muellerche

07.05.2013 um 15:15 Uhr

Leider waren wir damals noch nicht gut genug geschult um dies zu verhindern. Als die Kollegen gingen hatten Sie mit userer Mithilfe schon neue Arbeitsplätze gefunden. Der Arbeitgeber musste damals auch hohe Abfindungen zahlen. Es hies damals das der Arbeitsbereich wegfallen würde und dadurch sich die Arbeit auch stark verringert. Das wir damals Fehler gemacht haben ist klar, nun möchten wir aber verhindern das der Arbeitgeber es so nicht machen kann. Deshalb benötigen wird Hilfe.

H
Hoppel

07.05.2013 um 15:18 Uhr

@ muellerche

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum Euer BR sich dagegen sträubt, dass eine dieser Stellen wieder eingerichtet werden soll.

Ganz im Gegenteil ... wenn die Praxis zeigt, dass das Arbeitspensum durch den Wegfall dieser drei Stellen nicht kompensiert werden kann und ein Kollege dadurch überlastet wird, MUSS einem BR daran gelegen sein, dass Abhilfe geschaffen wird.

Abgesehen davon könnt Ihr nichts dagegen tun!

G
gironimo

07.05.2013 um 17:48 Uhr

Sich dagegen wehren? Warum?

Die Kollegen sind weg - haben neue Arbeitsplätze und eine Abfindung erhalten.

Wenn einer von denen zurück will, kann er sich ja bewerben. Ansonsten habt Ihr einen neuen Arbeitsplatz. Das ist doch zu begrüßen.

Auch Arbeitgeber machen Fehler (hier zuviel rationalisiert) und korrigieren dies zuweilen.

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