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Muss ich Betriebsratsarbeit mit der Zeiterfassung schriftlich dokumentieren

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georg
Nov 2016 bearbeitet

Mein Chef möchte das ich meine Tätigkeiten als Betriebsratsvorsitzender mit unserem Zeiterfassungssystem schriftlich dokumentiere. Einfach "Betriebsratstätigkeit" reicht Ihm nicht. Kann/muss/darf ich das ?

5.422020

Community-Antworten (20)

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Betriebsrätin

12.02.2013 um 13:31 Uhr

Sofern es im Betrieb ein Zeiterfassungssystem gibt, müssen auch BR dieses nutzen auch freigestellte. Denn Freigestellte sind nur von der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung befreit nicht von sonstigen im Betrieb geletenden Regelungen.

Zur Wahrnehmung der BR-Arbeit muss man sich abmelden dafür und nach Ende wieder zurückmelden. Die Art der Mandatstätigkeit, also Inhalt geht den AG nichts.

http://www.arbeitnehmer-anwaelte.de/fileadmin/user_upload/Rundbriefe/Rundbrief_2011-12_16_HH.pdf. Zur Betriebsratsarbeit immer beim Arbeitgeber abmelden?

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georg

12.02.2013 um 13:35 Uhr

Das beantwortet aber meine Frage nicht :-)

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Tanzbär

12.02.2013 um 14:05 Uhr

Sorry, aber die Betriebsrätin hat vollen Müll mal wieder geschrieben. Taugt nur zur Profillierung. Sehr gute Antwort, aber falsche Frage.

Frage war, ob er das Zeiterfassungssystem nutzen muss. Meine Meinung, nein, viel zu umständlich, wenn es um Kleinigkeiten geht, meist ist auch das Zeitsystem nicht unbedingt neben dem Arbeitsplatz. Und auch da würde nichts anderes herauskommen, als dass er eben abwesend wäre. Meinetwegen noch Betriebsratstätigkeit. Was soll das Ganze dann?

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Xantippe

12.02.2013 um 14:14 Uhr

Hallo Georg, wenn euer Zeiterfassungssystem die Möglichkeit her gibt musst Du Dich an- und abmelden. Der Inhalt Deiner Betriebsratstätigkeit geht keinen Vorgesetzten etwas an, nur die Dauer.

B
Betriebsrätin

12.02.2013 um 14:21 Uhr

@Tanzbär

Große Bitte, lese und verstehe doch bitte erst einmal ws ich geschrieben habe!!!

Denn wo bitte habe ich geschrieben, dass er das Zeiterfassungssystem für jede einzelne BR-Tätigkeit nutzen muss. Also jede Mandatsarbeit dort einzeln erfassen.

Wer lesen und verstehen kann, kann lesen, dass ich geschrieben habe, dass sofern es im Betrieb ein Zeiterfassungssystem gibt es auch vob BRM genutzt werden muss. Also so wie jeder andere AN.

Weiter habe ich geschrieben und einen Beitrag verlinkt, aus welchem man genau lesen kann was wann ein BR gem. § 37 betreffend Abmeldung zur Mandatsarbeit machen muss.

Also, bitte doch zuerst versuchen, mit hoffentlich klarem Kopf, zu lesen was einer geschrieben hat und nicht etws falsches unterstellen.

T
tillinderbuet

12.02.2013 um 14:24 Uhr

Ich kann in der Antwort von @Betriebsrätin auch nichts falsches erkennen. @Xantippe hat das Gleiche geschrieben nur kürzer. @Tanzbär, vielleicht überlegst Du Dir deine Antwort, welche man so bezeichnen könnte wie Du die der Rätin bezeichnet hast.

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georg

12.02.2013 um 14:46 Uhr

Ich muss hier wohl etwas ausführlicher werden. Es geht hier nicht um das Zeiterfassungssystem. Dieses wird per PC gemacht und nennt sich Project Open. Wir geben da unsere Stunden ein und geben im "Kommentar" zu den gearbeiteten Stunden z.B. "Datenaufnahme Projekt XY" ein. Bei den Stunden für Betriebsrat habe ich bisher im Kommentar "Betriebsratstätigkeit" eingegeben. Das reicht der GL jetzt nicht mehr. Diese Stunden ohne "ausführlichen Kommentar" werden jetzt einfach abgelehnt. Ich möchte aber auf keinen Fall "Vertrauliches Gespräch mit Kollegen XY" angeben.

B
BRMler

12.02.2013 um 14:51 Uhr

Hallo Georg, der Hinweis auf § 37 und Kommentierung wurde ja bereits gegeben

Dort findet man, wenn man nachließt u.a.

Meldet sich ein BR-Mitglied ab, soll es nach der Rspr. verpflichtet sein, dem AG lediglich den Ort und die voraussichtliche Dauer der beabsichtigten BR-Tätigkeit mitzuteilen (BAG 15. 3. 95, NZA 95, 961 = AiB mit Anm. Nielebock = DB 95, 1514 mit krit. Anm. Leege; zustimmend Ehrich/Hoß, NZA 96, 1075, 1079; ErfK-Eisemann, a. a. O.; Fitting, Rn. 49; GK-Weber, Rn. 49; Richardi-Thüsing, a. a. O.; vgl. auch Hamm, AuR 96, 16; Ohm/Rudolph, AiB 98, 241 ff.; Peter, AiB 02, 208; a. A. GK-Weber, Rn. 51; HSWG, Rn. 37, die die Zustimmung des AG voraussetzen). Die Angabe zur Dauer der BR-Tätigkeit kann sich auf die voraussichtlich aufzuwendende Zeit beschränken (zutreffend Ohm/Rudolph, a. a. O.). Die Mitteilung des Namens des AN, der aufgesucht werden soll, ist nicht notwendig (BAG 23. 6. 83, AP Rn. 45 zu § 37 BetrVG 1972; Däubler, Arbeitsrecht 1, Rn. 866; ErfK-Eisemann, a. a. O.; Ohm/Rudolph, a. a. O.). Die Mitteilung des Ortes ist nicht erforderlich, wenn sich hieraus Rückschlüsse auf den besuchten AN ziehen lassen (zutreffend Fitting, Rn. 51; Ohm/Rudolph, a. a. O.). Dies wird in kleineren Betrieben in der Regel der Fall sein Dkk § 37 Rn 44

T
Tanzbär

12.02.2013 um 14:56 Uhr

@Betriebsrätin. Es geht nicht um freigestellte, es geht darum, ob er per Zeitsystem sich zur BR-Arbeit ausführlich abmelden muss, da es Cheffe nichjt genügt, zu wissen, dass er Betriebsratsarbeit macht. Schreib doch nicht immer irgendetwas, was Du sicher gut weißt, sondern etwas, was auch die Frage beantwortet.

Es geht überhaupt nicht um die Abmeldung an sich! Es geht nicht um Freigestellte! Es geht nicht um Sonderbehandlung! Es geht um ausführliche Dokumentierung!

Lest doch bitte wirklich mal die Fragen richtig durch und wenn ihr etwas wisst, dann sagt es nur, wenn es zur Frage passt!

@tillinderbuet Wie habe ich SIE denn bezeichnt? Oder hatte ich die Antwort benannt?

M
meckerziege

12.02.2013 um 15:02 Uhr

Bitte zurück zur Sache:

Abmelden zur BR - Arbeit und wieder zurück melden- wenn AG die Dokumentation nicht passt, ihr Problem. So versuchen die nur die BRs zu zermürben. Eventuell den AG noch mal darauf hinweisen, dass weitere Informationen nicht fließen werden, siehe diverse Kommentare oben. Sauber bleiben und Ohren steif halten!

K
Kulum

12.02.2013 um 15:09 Uhr

"...Die Art der Mandatstätigkeit, also Inhalt geht den AG nichts ..."

steht also tatsächlich in der ersten Antwort.

können - ja müssen - nein dürfen - ja, aber das wäre nicht sonderlich schlau

Im Zweifel holst du dir deine Stunden via ArbG. Das lernt Chef schon

Tanzbär

Auch wenn die Frage nicht an mich ging, du hast die Antwolt als nur zur Profilierung tauglich bezeichnet. tillinderbuet hat unterstellt, deine könnte man genauso bezeichnen. War das verständlicher?

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Riedo

12.02.2013 um 15:40 Uhr

@ Georg @alle Müllschreiber

Mein Chef möchte das ich meine Tätigkeiten als Betriebsratsvorsitzender mit unserem >Zeiterfassungssystem schriftlich dokumentiere. Einfach "Betriebsratstätigkeit" reicht Ihm >nicht. Kann/muss/darf ich das ?

Was dein Chef möchte, ist eines, ob er es auch bekommt etwas ganz anderes. Und hier bekommt er überhaupt nichts.

Natürlich muss sich auch ein BR, will er BR-Tätigkeiten durchführen vorher bei seinem nächsten Vorgesetzten abmelden und in etwa die Dauer der Abwesenheit, nicht aber den genauen Grund mitteilen.

Der Chefe selbst hat hier erst dann etwas zu Melden, wenn er der direkte Vorgesetzte ist. Hier geht es rein um die Planbarkeit von Abläufen und nicht um die Wünsche eines oder einiger.....

Die Frage der Abmeldung hat überhaupt nichts mit einer Zeiterfassung zu tun.

Mit dieser werden lediglich Arbeitszeiten, also Anfangs, End und ev. noch Pausenzeiten festgehalten. Der BR der hier mehr zulässt, dürfte Reif zum vierteilen sein!!!!

Warum soll ich also Zeiten der BR-Tätigkeiten in einem Erfassungsgerät gesondert erfassen, da sie doch Arbeitszeiten sind????? Um dieses zu erkennen muss ich auch nicht Tausend Urteile durchstöbern.

Einen Rechtsanspruch habe ich hier als Chefe nicht, und wenn ich dieses Wünsche, muss ich mich entweder an den Weihnachtsmann wenden oder hoffen, dass meine BRler keinen Plan von Mitbestimmung bei der Einführung von Zeiterfassungssystemen und deren Umsetzung haben.

Ehrlich, was hier einige so zum besten geben, lässt einen glatt um Jahre altern…….

G
gironimo

12.02.2013 um 15:57 Uhr

Riedo - auch ich sehe das so.

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A
AlterMann

12.02.2013 um 16:47 Uhr

@ Riedo: "Warum soll ich also Zeiten der BR-Tätigkeiten in einem Erfassungsgerät gesondert erfassen, da sie doch Arbeitszeiten sind?????" Das wird sich je nach Arbeitstätigkeit kaum vermeiden lassen. Wenn die Arbeitsstunden z.B. bei verschiedenen Projekten verschiedenen Kunden in Rechnung gestellt werden, muss die GL diese in einer Stundenaufstellung auch nachvollziehen können. Unter diesen Umständen sehe ich nur die o.g. Lösung, die BR-Stunden als solche zu kennzeichnen, aber natürlich nicht inhaltlich.

K
Kulum

12.02.2013 um 16:54 Uhr

so so Riedo, schon mal mit der Abrechnung von Projekten und den unterschiedlichen Kostenstellen beschäftigt? Auch bei Akkordarbeitern ist eine extra Kostenstelle für die Dauer der BR Tätigkeit nicht unüblich. Schließlich dürfen ja aus Betriebsratstätigkeit keine Nachteile entstehen. Wenn ich aber von 8h Akkord 2h Mit BR-Tätigkeiten verbringe drückt das die erreichte Norm gewaltig. Abgesehen davon, was hilft Georg jetzt dein forscher Beitrag?

Ich habe in keinem der von dir als "Müllschreiber" titulierten Einträge etwas darüber finden können, dass da auch nur einer der Meinung war, Georg müsste genaue Angaben zur Betriebsratstätigkeit machen. Insofern stand da nichts falsches. Alle waren der Meinung die Angabe der genauen Tätigkeit ist nicht erforderlich. Du siehst das etwas resoluter, im Grunde hast du aber kaum etwas Neues beigetragen

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Riedo

12.02.2013 um 17:06 Uhr

@AlterMann

Bin ich bei dir.

Wenn es nicht anders geht, gut. Dann muss er sich aber mit dem bereits angewandten zufrieden geben.

Ich kann nur jedem BR empfehlen, solche Punkte bereits bei der Einführung zu klären. Allerdings ist man ja auch nicht darin gehindert, dieses noch nachzuholen.

N
NubbeI

12.02.2013 um 17:57 Uhr

Riedo

Der Chefe selbst hat hier erst dann etwas zu Melden, wenn er der direkte Vorgesetzte ist. FALSCH!! Siehe auch einmal das Gesetz und die Kommentierung!! Denn die Pflicht der Freistellung zur Mandatsarbeit liegt bei AG und NICHT beim jeweiligen Vorgesetzten. Dieses auch wenn es zweckmäßiger Weise ggf in Betrieben teils anders umgesetzt wird Auszug aus aus der o.a. Kommentierung Meldet sich ein BR-Mitglied ab, soll es nach der Rspr. verpflichtet sein, dem AG Lese und merke auch hier: dem AG!!!

Hier geht es rein um die Planbarkeit von Abläufen und nicht um die Wünsche eines oder einiger..... Ja stimmt und darum ggf Ersatz zu stellen. Das ist Sache des AG nicht des direkten Vorgesetzten. Denn dieser darf weder (rechtlich) Mehrarbeit anordnen, noch aus anderen bereichen ggf Verstärkung/Ersatz stellen.

PS: Der einzige @Müllschreiber auch hier einmal wieder bist Du!

Denn alles entscheidende wurde schon vorher richtig geschrieben. Also unnötiger Spericherplat

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Riedo

12.02.2013 um 17:58 Uhr

@Kulum

Du must dir nicht gleich jedes Hemd anziehen.

Mit@alle Müllschreiber habe ich nicht generell alle gemeint. Wäre dies der Fall, hätte ich @alle angegeben. Wer hier keinen Müll schreibt, braucht sich auch nicht angesprochen zu fühlen.

Einmal davon abgesehen, dass die getätigten Antworten nicht durchgängig falsch sind, habe ich ja auch nicht behauptet, hatten sie letztlich mit der ursprünglichen Frage relativ wenig zu tun. War ja auch dem Kommentar vom Fragesteller so zu entnehmen.

Wenn ich wissen möchte ob einer etwas für 100 Ocken zu Verscherbeln hat, können mir solche, die etwas für 200 Verkaufen wollen, gestohlen bleiben.

Ich Glaube, dass ich mit meiner Antwort, auch wenn sie ein bisschen Schroff erscheinen mag, genau dieses ausgedrückt habe. Insofern bin ich schon der Meinung, hier etwas neues beigetragen zu haben.

Alle sonstigen theoretischen Möglichkeiten, seien sie nun sinnvoll oder auch nicht, sollte ein BR sowieso in einer BV regeln, will er sich vorprogrammierten Stress ersparen.

In deiner MT sind allerdings auch Angaben enthalten, die mir mächtig auf den Magen schlagen.

Kostenstelle für die Dauer der BR Tätigkeit nicht unüblich Hier bekomme ich das große Magenwürgen….. Fehlt nur noch eine öffentlich auszuhängende Statistik.

Hier kann, und sollte man doch besser andere Regelungen finden. Auf den rechtlichen Status will ich jetzt besser einmal nicht eingehen, dazu fehlt mir heute die Zeit.

ich habe in keinem der von dir als "Müllschreiber" titulierten Einträge etwas darüber finden >können, dass da auch nur einer der Meinung war, Georg müsste genaue Angaben zur >Betriebsratstätigkeit machen. Insofern stand da nichts falsches.

Ja, man kann auch Fragen noch nachträglich erfinden und mit einbauen.

Weiss ich auf die gestellte nicht die korrekte Antwort, erfinde ich einfach eine die so halbwegs ins geschehen passt. Das hat dann auch den Vorteil, dass ich nun auch meinen Kenntnisstand allen zuteil werden lassen kann.

@all

Gute Nachrichten für alle von mir genervten. Die nächsten drei Tage werde ich mich mit der Geistigen Weiterbildung beschäftigen, - ja, ich weiß, habe ich auch dringend nötig – und euch in Ruhe lassen. Ich werde euch also frühestens am Samstag wieder auf den Wecker gehen.

In diesem Sinne……..euer viel gescholtener Riedo

R
Riedo

12.02.2013 um 18:05 Uhr

@Nubbel

dein von dir geposteter Text spricht für sich, muss man nicht auch noch kommentieren.

Gottseidank gibt es hier auch noch solche BRler, die neben richtigem Lesen auch noch Interpretieren und dann auch vernünftig Schreiben können.

In diesem Sinne......

Jeder ist seines eigen Glückes Schmied........


Keine Antwort mehr möglich, daher auf diesem Wege. Bezieht sich auf die letzte:

@Aufreger

Ich Schreibe mit Sicherheit nicht gegen „Interpretieren“, sofern hier dass Richtige interpretieren von Gesetzen, Verordnungen, Urteilen oder sonstigen Kommentaren die Rede ist.

Ich bin allerdings ein Gegner von Interpretationen, die in sich schon unlogisch sind. Sollte dieses einmal vorgekommen sein, was ich nicht glauben mag, so kann das nur am Kräuterlikör gelegen haben.

Bezüglich des letzten Absatzes gebe ich dir Recht. Hätte ich mir hier schenken können.

Allerdings verstehe ich unter kommentieren wohl etwas anderes, hier ordne ich es eher in die Kategorie „Hinweis“ ein.

A
aufreger

12.02.2013 um 18:16 Uhr

Riedo,

Du solltest einmal Deine Beiträge zu den verschiedenen Themen alle noch einmal selbst lesen. Denn Du widersprichts Dir selbst.

Mal schreibst Du gegen ""Interpretieren"" und nun einmal wieder dafür!! Was denn nun????

Auch hier wieder: ..dein von dir geposteter Text spricht für sich, muss man nicht auch noch kommentieren. Warum machst Du es dann Doch?? Denn auch dieser Satz ist ja "kommentieren."

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