Help ?? Sonderurlaub
Guten Abend Zwei fragen habe ich.
- sonderurlaub wegen Hochzeit meine sohnes Nach §BGB Ja oder Nein.
- Abmahnung. muss die an gleichen tag verteiled ? wenn ja den nach 24stunden sind die umwerksam ?
Community-Antworten (4)
07.02.2013 um 20:20 Uhr
Du meinst § 616 BGB. Da kann Hochzeit schon dazu gehören. Meist gibt es aber auch tarifliche Regelungen hierzu. Und natürlich darf man nicht einfach fehlen und am nächsten Tag sagen, mein Sohn hat geheiratet.
Zu Abmahnungen: Nein, es gibt keine Fristen bis wann man eine Abmahnung erhalten muss. Das kann auch noch Tage später erfolgen.
07.02.2013 um 20:24 Uhr
Meines Wissen nach geht der 616er aber nur wenn es absolut keine Regelungen im Betrieb gibt. Eine BV oder ein TV wo Sonderurlaubsregelungen existieren, wo aber gerade eine Hochzeitregelung der Kinder fehlt, dürfte den 616er schon aushebeln, lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren ;)
08.02.2013 um 09:34 Uhr
Auf jeden Fall klingt die Sache so, also ob lofty darauf anspielt, dass jemand eine Abmahnung erhalten hat weil er wegen Hochzeit des Sohnes einfach der Arbeit ferngeblieben ist - oder wie sonst soll man die zwei Fragen in einen Zusammenhang bringen?
Einfach der Arbeit fernbleiben und auf §616 BGB vertrauen geht natürlich NUR, wenn das Ereignis unabsehbar war, z.B. Autounfall... Für den Fall das frühzeitig bekannt ist, dass der AN wegen eines Ereignisses "an der Dienstleistung verhindert wird", ist es unabdingbar das dem AG auch so mitzuteilen und sich ggf. die Erlaubnis zu holen, klassischer Fall: Arztbesuch.
Wegen Hochzeit des Sohnes einfach zuhause bleiben geht natürlich gar nicht, vor allem spricht §616 BGB von "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit", und das gilt in dem Fall bestenfalls für die Eheschließung (Standesamt/Kirchlich) an sich, nicht für die Feier. Letzlich kann man in dem Fall trefflich überhaupt darüber streiten ob §616 BGB überhaupt anwendbar ist. Wer so was macht darf froh sein, dass der AG nur mit einer Abmahnung reagiert. Einfach unangekündigt bzw. unabgemeldet der Arbeit fernbleiben ist auch ohne Abmahnung ein Kündigungsgrund. Das gilt auch, wenn er sich abgemeldet hat und der AG die abmeldung wegen dieses Grundes nicht akzeptiert hat und ihn aufgefordert hat auf der Arbeit zu erscheinen -> Arbeitsverweigerung.
08.02.2013 um 13:53 Uhr
an alle dank fur die antworten Hr/fr rkoch, danke fur die antwort es war eigentlich 2 verscheidenen fragen aber nochmal danke have a nice day
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