Vertriebsmitarbeiter ohne Zeiterfassung
Hallo, unsere beiden Vertriebsmitarbeiter möchten nicht stempeln bzw. ihre Zeiten erfassen. Laut Arbeitsvertrag haben Sie eine 40 Stunden Woch und es sind alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten (was eigentlich nicht zulässig ist). Seitens des Unternehmens und Seitens der beiden würde man gerne auf eine Zeiterfassung verzichten. Jetzt möchte man hier noch die Zustimmung des BR. Kann ich dem Zustimmen ? Die Gehälter der beiden sind aber nicht so hoch (also unter 4800.-), das man also nicht von mittleren Management sprechen kann. Generell habe ich ja nichts dagegen, aber ist das zulässig ???
Community-Antworten (9)
07.02.2013 um 16:29 Uhr
Der BR hat darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der AN geltenden Gesetze, Tarife, Betriebsvereinbarungen etc. angewandt werden (§ 80 BetrVG). Wie willst Du dies machen, wenn die Zeiten nicht mehr erfasst werden und Du jetzt schon weißt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit unbezahlte Mehrarbeit geleistet wird?
"Vertrauensarbeitszeit" klingt gut, geht aber im Grunde nur, wenn der BR sich sicher sein kann, dass arbeitsorganisatorisch alles rund läuft.
Wenn der BR (nicht nur Du; es sei denn Du bist ein 1er-BR) dem zustimmt, kann es natürlich so laufen. Ich kann nur abraten.
07.02.2013 um 16:56 Uhr
gironimo
...Wie willst Du dies machen, wenn die Zeiten nicht mehr erfasst werden und Du jetzt schon weißt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit unbezahlte Mehrarbeit geleistet wird?
Wenn wie ..schoeppel schreibt es richtig ist, dass jede Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist, gibt es keine vergütungspflichtige Mehrarbeit.
Dann kann der BR nur mit dem Thema MB bei Mehrarbeit und Einhaltung des ArbZG handeln.
07.02.2013 um 17:03 Uhr
Aua aua aua
"Wenn wie ..schoeppel schreibt es richtig ist, dass jede Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist, gibt es keine vergütungspflichtige Mehrarbeit."
Ach komm, du machst dir doch n Spaß draus uns zu verars....
"Dann kann der BR nur mit dem Thema MB bei Mehrarbeit und Einhaltung des ArbZG handeln."
Und wie handelt der BR dann, wenn er nirgends erfährt, dass da Mehrarbeit geleistet wird?
Indem er dem AG auf §16 ArbZG hinweist und dann regelmäßig nachschaut
Nur für den Fall, dass die 2te Antwort kein Spaß war. Der TE hat ja selbst schon darauf hingewiesen, dass genannte Klausel nicht zulässig ist (womit er in der Form unbedingt recht hat), schau mal in §307 BGB, da findest du auch den Grund
07.02.2013 um 17:18 Uhr
Kulum
sorry, hast Du heute schon Fasching gefeiert??
Denn Marichen schrieb doch, dass der BR dann MB bei Mehrarbeit handeln kann. Dieses kann er nur, wenn er weis bzw nachvollziehen, das Mehrarbeit geleistet wird.
Also, Selbstverständlichkeit!! Daher musste man dieses nicht aufführen. Weiter ist Vertrauensarbeitszeit rechtlich erlaubt und der AG muss dann nur Zeiten erfassen die das ArbZG (max) betreffen. Also muss er diese AN nicht stempeln lassen.
Also, Kulum lese nochmal die Antwort von Marichen und lese und überlege deine Antwort!
Der AG muss nur Aufzeichnungspflichten gemäß § 16 ArbZG beachten. Dieses bedingt eben nicht, dass die AN die Arbeitszeit elektr. erfassen müssen. Also eben nicht wie die anderen AN die Technik nutzen müssen.
Der BR hat aber eine MB bei der Einführung der Vertrauensarbeitszeit
lese mal hier: http://www.arbeitszeitkanzlei.de/pdf/rechtsfragen_der_vertrauensarbeitszeit_09-2004.pdf
07.02.2013 um 17:44 Uhr
@Kulum
Zeiterfassungsgeräte sind nicht da, damit der BR die Einhaltung des ArbZG überwachen kann oder prüfen kann ob AN Mehrarbeit leisten.
Daher muss auch kein AG solche einführen. Wie im Beirag oben schin erwähnt muss der AG nur seinen Aufzeichnubgspflichten lt. ArbZG § 16 nachkommen. Daraus ergibt sich auch, dass der BR sofern es immer nur Vertrauensarbeitszeit gab, also diese vor dem BR bestand, dass der BR hier nicht in der MB ist. Er kann dann ggf die Listen der AN prüfen.
07.02.2013 um 17:58 Uhr
Langsam langsam !!!!
Auch bei Vertrauensarbeitszeit ist der BR in der Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage und bei Mehrarbeit.
Vertrauensarbeitszeit heißt ja lediglich, dass der AG darauf verzichtet die Einhaltung der Arbeitszeit nachweisen zu lassen. Der BR hat dann aber keine Möglichkeit mehr darüber zu wachen, ob die tariflichen Arbeitszeiten und die BV Arbeitszeit eingehalten wird.
Ein Verzicht auf die Zeiterfassung ist daher ausschließlich nur mit der Zustimmung des BR möglich. Ich kann aber nur davon abraten; insbesondere deshalb, weil ja eben nicht alles bezahlt ist, nur weil es nun mal so im Vetrag steht und die Mitbestimmung des BR bei Mehrarbeit ist deshalb schon lange nicht vom Tisch.
(siehe auch BAG Rechtsprechung, Beschluß vom 6.5.2003, 1 ABR 13/02 )
07.02.2013 um 18:09 Uhr
Hallo gironimo, genau dass habe doch die hier zu Unrecht gescholtenen doch auch alles so geschrieben.
Das Thema Vertrauensarbeitszeit und auch die Pflichten des AG und die (eingeschränkten) Rechte des BR hier ist sehr gut in dem oben aufgeführten Beitrag (www.....) beschrieben.
07.02.2013 um 18:20 Uhr
Hallo Betriebsrätin,
habe ja auch nicht gesagt, dass alles davon falsch ist. Es gab eben nur einige Punkte, die ich aus meiner Sicht noch mal klarstellen wollte.
Den zitierten Beitrag kenne ich auch. Er ist doch sehr tendenziell "Pro-Arbeitgeber" und versucht jedenfalls aus meiner Sicht, für diesen Personenkreis zu retten was zu retten ist.
08.02.2013 um 07:53 Uhr
theodore wer redet denn von einführen. Die Geräte sind ja schon da. Wer stempelt und wer nicht, da ist der BR im Boot. Ursächlich mögen Zeiterfassungsgeräte nicht dafür da sein. Darum geht es aber gar nicht. Also nicht irgendwas an den Haaren herbei ziehen und zurechtbiegen.
Charlys Zum einen war der Aufreger (bzw mein Aufreger) die völlig falsche Aussage, wenn Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten, dann findet auch keine vergütungspflichtige statt. Das ist so falsch und wurde mit so völliger Überzeugung vorgetragen, darüber kann man nur lachen. Trotzdem sehr lieb von dir sie in Schutz nehmen zu wollen. Quatsch bleibt es dennoch. Wenn der BR davon ausgeht, dass da Mehrarbeit und evtl auch Arbeitszeitverstöße unter der Hand und ohne Zustimmung stattfindet, wieso soll er dann den Vertrieblern auch noch das ganze Spiel erleichtern? Weil ja angeblich keine vergütungspflichtige Mehrarbeit stattfand?
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