Hallo,

schließen Arbeitszeitkonten die zu dem Zweck eingeführt wurden, Arbeitsspitzen und Arbeitsflauten zu kompensieren den §615BGB aus?
Der Fall:
Kollege beginnt seine Schicht und wird zwei Stunden später Heim geschickt, weil keine Arbeit da ist.

Ist das nun im Rahmen des Arbeitszeitkontos oder doch 615 BGB.
Eine vorlaufsfrist zur "Schichtabsage" gibt es nicht.


Danke der Nichtswissende