Erstellt am 05.02.2013 um 08:08 Uhr von galaxy
@skyline
es gibt so etwas z.B. im TVAöD-BBIG, §10a Zitat:
§ 10a
Familienheimfahrten
1Für Familienheimfahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte zum Wohnort der
Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/
des Lebenspartners werden den Auszubildenden monatlich einmal die
im Bundesgebiet entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten
der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden
Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur
Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten,
BahnCard) sind auszunutzen. 2Satz 1 gilt nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung
eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen
Ort der Ausbildungsstätte weniger als vier Wochen beträgt.
Wie der Name des TV schon sagt (TV-AUSZUBILDENDE-öD-Berufsbildungsgesetz) gilt dieses explizit für Azubis im öffentlichen Dienst, ob es in anderen TV gleichlautende Regelungen gibt habe ich jetzt nicht gegoogelt.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 05.02.2013 um 17:32 Uhr von Skyline
Erst mal recht herzlichen dank Galaxy.
Ich hätte mich deutlicher ausdrücken sollen.
Also es geht um folgendes.
Es existiert ein TV der in meinen Augen schwammig und nicht aufschlussreich ist.
Ein Beispiel.
1 Handwerker fährt über das Jahr 40 mal am Montag zur Baustelle 5Std
Am Freitag fährt er 5 Std zurück
Dieses macht er 40 mal wie gesagt also 400 Std .
Bezahlt bekommt er aus den TV 1 Hin so wie 1 Rückfahrt zur Baustelle bezahlt.
Er bindest sich 390 Stunden ans Bein.
Der MA der vor Ort arbeitet macht pro Woche 10 Überstunden also 2 mal Fahrtzeit
und bekommt sie bezahlt. In meinen Augen ungerecht.
Da ja das Gesetz über den TV steht ;war meine Frage ;steht es irgendwo im BGB oder gibt es ein Gesetzt wasdiese Regelung aushebelt.
Sozialhilfegesetz ; oder Gesetze aus Brüssel die ja unsere Gesetze auch noch einma überstehen.