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TV; BGB oder Brüssel

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Hallo , kurz und knackig

gibt es eine Gesetzliche Regelung für Familienheimfahrten ?

Das heisst wie oft im Monat ect.

Gibt es in BGB so etwas oder aus Brüssel?

Der TV ist schwamig

1.20902

Community-Antworten (2)

G
Galaxy

05.02.2013 um 09:08 Uhr

@skyline

es gibt so etwas z.B. im TVAöD-BBIG, §10a Zitat:

§ 10a Familienheimfahrten 1Für Familienheimfahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte zum Wohnort der Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners werden den Auszubildenden monatlich einmal die im Bundesgebiet entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 2Satz 1 gilt nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte weniger als vier Wochen beträgt.

Wie der Name des TV schon sagt (TV-AUSZUBILDENDE-öD-Berufsbildungsgesetz) gilt dieses explizit für Azubis im öffentlichen Dienst, ob es in anderen TV gleichlautende Regelungen gibt habe ich jetzt nicht gegoogelt.

Gruß Galaxy

S
Skyline

05.02.2013 um 18:32 Uhr

Erst mal recht herzlichen dank Galaxy.

Ich hätte mich deutlicher ausdrücken sollen.

Also es geht um folgendes. Es existiert ein TV der in meinen Augen schwammig und nicht aufschlussreich ist. Ein Beispiel. 1 Handwerker fährt über das Jahr 40 mal am Montag zur Baustelle 5Std Am Freitag fährt er 5 Std zurück Dieses macht er 40 mal wie gesagt also 400 Std . Bezahlt bekommt er aus den TV 1 Hin so wie 1 Rückfahrt zur Baustelle bezahlt. Er bindest sich 390 Stunden ans Bein. Der MA der vor Ort arbeitet macht pro Woche 10 Überstunden also 2 mal Fahrtzeit und bekommt sie bezahlt. In meinen Augen ungerecht.

Da ja das Gesetz über den TV steht ;war meine Frage ;steht es irgendwo im BGB oder gibt es ein Gesetzt wasdiese Regelung aushebelt. Sozialhilfegesetz ; oder Gesetze aus Brüssel die ja unsere Gesetze auch noch einma überstehen.

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