Pausenabzug
Hallo, zur Zeit arbeiten wir in Coronaschichten ohne Betriebsvereinbarung, von von 5:45 bis 14:00 Uhr und von 9:45 bis 22:00 Uhr, unbezahlte Pausenzeiten 45Min 15/30 Min. Freitagsauf der Spätschicht, bauen wir Überstunden ab und gehen früher und jedesmal wird uns die 30 Minutenpause mit von Gutstundenkonto abgezogen obwohl wir schon garnicht mehr auf der Arbeit sind. Arbeitsanfang 13:45 bis 16:30 Uhr (15 Minuten Pause), und weiter von 16:45 bis 19:30 Uhr (30 Minuten Pause) danach wird noch bis 22::00 Uhr gearbeitet. Freitags Gehen wird um 19:30 und uns wird jedesmal 30 Mintuten von unseren Gutstundenkonto abgezugen(2:25 statt 1:75 Std). Der Betriebsrat sagte wir sollen es selber mit dem Personalbüro klären, die sagen sitimmt alles so! Wie sehr ihr das, wie können wir jetzt vorgehen? Bin für jeden Tipp Dankbar Gruß Hassan
Community-Antworten (4)
01.06.2022 um 11:01 Uhr
Wenn Ihr Freitags um 19:30 Arbeitsende habt können sie Euch nur die noch geschuldete Arbeitszeit abziehen. Das wäre die Zeit von 20-22 Uhr da nach Deiner Aussage die 30 Minuten Pausenzeit unbezahlte Zeit ist. An Deiner Rechnung stimmt etwas nicht. Ist die 30 Minuten Pause in der Zeit von 16:45 - 19:30 oder von 19:30-20:00? Ich frage wegen den 2:25 bzw 1:75 abzug. Das passt beides nicht. Ich würde den BR auffordern hier eine Regelung zu treffen in dem die Zeiten an jedem Tag genau aufgeführt werden und wo man sieht wieviele Stunden muß ich in der Woche leisten und wieviele arbeite ich tatsächlich. Dann gibt es die Irritationen nicht.
01.06.2022 um 11:39 Uhr
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. die Pause ist von 19:30 bis 20:00 Uhr, wir haben deswegen nur Rennerei, uns wird gesagt das nach 6 Stunden 30 Minuten Pause gewärleistet werden müssen, aber selbst die erreichen wir nicht, von 13:45 bis 19:30 sind 6 Std abzüglich der 15 Minuten unbezahlter Pause, sind es 5:45 Std. Wir habe 2 Pausen 16:30 bis 16:45(15Min.) und von 19:30 bis 20:00 Uhr(30Min.). Betriebsrat und Personalbüro wimmeln uns ab.
01.06.2022 um 12:05 Uhr
dann sagt dem BR / der HR, das ihr einen Anwalt einschalten werdet. Dann wimmeln die vermutlich nicht mehr so schnell ab.
01.06.2022 um 12:42 Uhr
"13:45 bis 19:30 sind 6 Std abzüglich der 15 Minuten unbezahlter Pause, sind es 5:45 Std." "Freitags Gehen wird um 19:30 und uns wird jedesmal 30 Mintuten von unseren Gutstundenkonto abgezugen(2:25 statt 1:75 Std)."
Von 13:45 Uhr bis 19:30 sind es 5:45. Zieht man dann noch die Pause ab, so habt ihr bis 19:30 Uhr 5 Stunden und 30 Minuten gearbeitet. Das müsste also am Freitag in eurer Zeiterfassung stehen. Eure Soll-Arbeitszeit beträgt 13:45 bis 16:30 (2h 45min), 16:45 bis 19:30 (2h 45min) und 20:00 bis 22:00 (2h), also insgesamt 7:30 Stunden. Wenn ihr also 19:30 Uhr Feierabend macht und statt der 7 Stunden und 30 min nur 5 Stunden und 30 min arbeitet müssten euch 2 Stunden abgezogen werden (wenn ich mich nicht gerade verrechnet habe).
Edit: Hatte mich doch verrechnet, weil ich den Arbeitsbeginn nach der Pause versehentlich auf 19:30 statt 20:00 angenommen hatte ...
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