Erstellt am 28.08.2020 um 11:19 Uhr von Kratzbürste
Der AG muss dafür sorgen, dass du tatsächlich Pause machst. Einfach die Zeit abziehen ist aus meiner Sicht Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber.
Erstellt am 28.08.2020 um 11:24 Uhr von celestro
Wie soll der AG das machen? Wenn es keine feste Pausenzeit gibt, kann er das ja nur kontrollieren, indem er sich die ganze Zeit dazu stellt. Dann würde der AN aber im Dreieck springen.
Würde allerdings auch sagen, dass der AG nicht einfach abziehen darf. Drauf ansprechen und sehen was passiert. Dann aber nicht jammern, wenn man wegen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ne Abmahnung bekommt. Daher mein Rat ... Pause machen!
Erstellt am 28.08.2020 um 11:46 Uhr von Mercyful
Sorry, aber man sollte mal daran denken, dass auch der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist die Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Wenn Du Vertrauensarbeitszeit hast, gibt des Arbeitgeber Dir auch die Möglichkeit Ruhepausen zu machen, da es Dir obliegt, Deine Arbeit entsprechend einzuteilen. M.E. nach hat der Arbeitgeber dann das recht sozusagen als disziplinarische Maßnahme Dir auch dann die Pausen abzuziehen, auch wenn Du sie nicht genommen hast.
Anders wäre es, wenn Du angewiesen worden bist, ohne Pause zu arbeiten und dieses auch belegen kannst.
Erstellt am 28.08.2020 um 12:02 Uhr von UdoWoe
Ich denke das Gesetz gibt klar Vorgaben die von allen (!) einzuhalten sind. Sowohl AG, als auch AN. Nach 6 Stunden Arbeit sind 30min Pause zu machen, ohne Wenn und Aber.
Ich glaube auch nicht, dass du den ganzen Tag (ich gehe mal von 8 Stunden aus) gearbeitet hast ohne Pause, d.h. was zu trinken und etwas zu essen. Kann ich mir nicht vorstellen.
In Zukunft Pausen machen, dann gibt es keinen Ärger.
Weiterhin bin ich der Meinung, der AG kann dir diese Pausen abziehen. Auch als reine disziplinarische Maßnahmen wie Mercyful schon geschrieben hat. Solltest du dagegen rechtlich vorgehen, wirst du mit Sicherheit auch einen auf den Deckel bekommen, wie der AG auch.
Erstellt am 28.08.2020 um 12:30 Uhr von Matze
Der Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er Pausen nicht gewährt. Wenn er klug ist, wird er die Pausenzeiten nicht als Arbeitszeit bezahlen. Dies wären verwertbare Beweise für sein Fehlverhalten.
Erstellt am 28.08.2020 um 19:57 Uhr von Dummerhund
Wer hier ein auf den Deckel kriegen würde bliebe ab zu warten, denn:
"Wie gesagt, diese 45 Stunden habe ich nachweislich gearbeitet"
Hier steht also das Wort nachweislich.
Weiter: "seitdem ich dort arbeite."
Wir wissen also nicht genau wie lange sich das schon hin zieht. Warum hat der AG also nicht schon eher was gesagt.
Ich in jedem Fall würde den AG die Stunden nicht zu bezahlen. Begründet er dies mit einer Disziplinarischen Maßnahme muss er dieses ja begründen. Also würde er sich ja gleich schuldig bekennen.
Beruft der AG sich darauf---Wir haben ja Vertrauensarbeitszeit und ich wusste nicht das die AN keine Pause macht.
und
die AN sagt ich kannte das Arbeitszeitgesetz so nicht
Ich würde sagen die Chancen stehen 51 zu 49 für die AN
denn
es steht das Wort "nachweislich" oben.
Erstellt am 28.08.2020 um 21:38 Uhr von celestro
"Warum hat der AG also nicht schon eher was gesagt."
Wir wissen ja nicht einmal, ob der AG jetzt etwas gesagt hat. Aus dem Eingangspost kann ich das jedenfalls nicht zweifelsfrei erkennen.
Erstellt am 29.08.2020 um 09:23 Uhr von Dummerhund
ok, da haste Recht. Aber was ist mit seinen Erfüllungsgehilfen---sprich Personalabteilung.
Erstellt am 31.08.2020 um 08:24 Uhr von xyz68
Wie macht man eigentlich bei Vertrauensarbeitszeit Mehrarbeit?
Der Arbeitgeber vertraut darauf, dass der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Arbeitsleistung in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erledigt. Wurde die Mehrarbeit vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest genehmigt?
Wer hat dich aufgefordert, deine Pausen durchzuarbeiten?