Pausenabzug bei BR-Mitglied?
Gelten für BR-Mitglieder die Gesetzlich vorgeschriebenen Pausezeiten? Beispiel BR Mitglied hat an einem 10 Stunden gearbeitet mmit einer 1/2 Stunde Pause, der Arbeitgeber zieht ihm aber laut Arbeitsschutzgesetz eine dreivirtel Stunde ab. Darf der Arbeitgeber das? wo finde ich die Rechtlich Grundlage das der BR von diesen Pausenreglungen nicht betroffen ist?
Danke und Gruß
Community-Antworten (4)
25.07.2008 um 08:47 Uhr
hallo, auch für Betriebsratsmitglieder gilt das Arbeitszeitgesetz!! Wieso willst Du davon befreit werden???
25.07.2008 um 10:48 Uhr
Hallo brdabo,
Dein AG hat Recht. Mainpower auch. Siehe §4 Arbeitszeitgesetz.
Gruß khel
25.07.2008 um 11:58 Uhr
Ich kann doch als Betriebsrat nicht für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben agieren, wenn ich mich gleichzeitig selbst nicht daran halten will. Ich finde schon den Gedanken an eine Ausnahmeregel irgendwie absurd!
25.07.2008 um 12:15 Uhr
@VIONÄR, und doch gibt es für Betriebsräte Situationen, in denen das Arbeitszeitgesetz keinen Vorrang hat. Denk daran, dass das Betriebsratsamt ein Ehrenamt ist....... :-))
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