Erstellt am 31.05.2022 um 19:03 Uhr von Dummerhund
Wie kommst du da drauf das er ohne Mitbestimmung auf 10 Std. erhöhen kann?
Meinst du das sie per Arbeitsvertrag, sprich Änderungskündigung erhöht werden?
Erstellt am 31.05.2022 um 19:25 Uhr von Brbrbrbr
Steht im 99 BetrVG was unter 10 stunden pro Woche nicht überschreitet ist nicht mitbestimmungspflichtig
Erstellt am 31.05.2022 um 19:34 Uhr von Dummerhund
Dann musst du eine Brandneue Ausgabe vom Fitting oder Däubler haben,
denn,
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/soziale-angelegenheiten/betriebsrat-mitbestimmung-bei-ueberstunden/
Erstellt am 31.05.2022 um 20:30 Uhr von Brbrbrbr
Da habe ich mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt es geht um eine generelle Stundenerhöhung von 5 Stunde pro Woche also einen Änderungsvertrag. Aber diese Kollegin wird in einem Jahr zum zweiten Mal um 5 Stunden hoch genommen und andere gehen leer aus
Erstellt am 31.05.2022 um 20:39 Uhr von Dummerhund
Irgendwie habe ich mir das schon gedacht.
Nun aber mal folgendes bei Stundenerhöhung:
https://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/aufstockung-der-arbeitszeit-nicht-ohne-den-betriebsrat/
Erstellt am 31.05.2022 um 20:46 Uhr von Brbrbrbr
Die Seite hab ich heute schon hoch und runter gelesen es handelt sich leider bei nur 5 Stunden die Woche um eine unerhebliche Erhöhung. Deshalb hatte ich gehofft ob irgendjemand schon mal so einen Fall hatte , wo es innerhalb eines Jahres zwei mal war. Und man da anders argumentieren kann. Hab aber nirgends ein Zeitfenster gefunden.
Erstellt am 01.06.2022 um 06:39 Uhr von Agassi0
Wenn die anderen Kollegen auch 5h pro Woche länger arbeiten wollen, dann können sie das doch auch beim AG beantragen.