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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Außendienst Reisezeit Handwerker hotel

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Dr.Kern
Jun 2022 bearbeitet

Guten Tag folgende Frage, Ich als Handwerker habe eine Tour durch Deutschland.Mein erster Einsatz Ort ist Nürnberg und ich Steuer den Handwerkerwagen bis zur Baustelle vom Firmenstandort. Anreise Zeit ist 3 Stunden , ich arbeite dort 5 Stunden und nehme mir ein Hotel anschließend um die Ecke. Am nächsten Tag checke ich um 4:00 Uhr morgens aus Und fahre zur nächsten Baustelle in Musterstadt Mit dem Handwerkerwagen. Die Fahrtzeit betrug 4h . Dort arbeite ich dann 4h und nehme mir ein Hotel ! Am nächsten morgen checke ich aus und fahre mit dem Handwerker wagen 4h zurück zur Firma ! Was davon ist Arbeitszeit ? Primär geht es mir um die Frage vom ausschenken aus dem Hotel bis zur nächsten Baustelle . Mit freundlichen Grüßen

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Community-Antworten (3)

M
Muschelschubser

31.05.2022 um 20:10 Uhr

Eine ähnliche Diskussion hatten wir neulich noch: es wird zwischen Reisezeit und Wegezeit unterschieden.

Am elegantesten wäre es, wenn es dazu Regelungen im TV oder in einer BV gäbe. Dann hätte man Leitplanken.

Ansonsten müsste man sich an der o.g. Unterscheidung orientieren, wobei die Hotel-Übernachtung natürlich nochmal eine Besonderheit darstellt.

Setzt man das Hotel mit dem eigenen Zuhause gleich, wäre die Fahrt vom Hotel bis zur ersten Baustelle Wegezeit, sie wäre also nicht zu vergüten. Gleiches würde analog für die Fahrt von der letzten Baustelle zum Hotel gelten. Das wäre der grundsätzliche Fall, wenn Du mit dem eigenen Fahrzeug anreist.

Wenn Du aber mit einem Firmenfahrzeug unterwegs bist, und dieses Dein Werkzeug beinhaltet, dann gehört die Fahrt zu den Tätigkeiten die von Dir laut Arbeitsvertrag abzuleisten sind, und sie sind entsprechend als Arbeitszeit zu werten.

Reisezeiten wären dann tagsüber die Fahrten zwischen anderen Baustellen, die dann als Arbeitszeit gelten.

Aber wie gesagt: vorab würde ich mal prüfen, ob diesbezüglich irgendwo Regelungen getroffen wurden:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsvertrag
  • eventuelle Zusatzvereinbarungen

...und zum Schluss noch ein Hinweis: In Nürnberg bitte nicht das Abendessen im Bratwurst-Röslein vergessen ;-)

D
Dr.Kern

31.05.2022 um 21:30 Uhr

Servus danke für die Rückmeldung , ich habe nichts gefunden , dabei machen das viele handwerkerbetriebe die deutschlandweit arbeiten. Schicken ihre Jungs los und Freitag zurück. Bekannt ist mir definitiv und wird auch vergütet, die Arbeitszeit als wegezeit zur Baustelle montags und dann der Rückweg am Freitag .... aber ich sehe absolut nicht ein . Wenn ich dann 2-4 h zum nächsten Auftrag fahre am Dienstag, dass dies dann nicht vergütet wird. Sondern erst ab Baustelle bis Feierabend .... wenn man das wie in meinem Fall , 4 Tage die Woche macht , kommt das schon ein sümmchen zusammen , das ist doch keine Freizeit ! Ich habe auch nicht die Möglichkeit anders mich fortzubewegen , da Material und spezialwerkzeug im Wagen gebraucht werden , teilweise wird im Fahrzeug geprüft ! Also ist das keine Reisezeit !

R
rtjum

02.06.2022 um 15:09 Uhr

habt ihr denn einen Betriebsrat?

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