Erstellt am 31.05.2022 um 18:10 Uhr von Muschelschubser
Eine ähnliche Diskussion hatten wir neulich noch: es wird zwischen Reisezeit und Wegezeit unterschieden.
Am elegantesten wäre es, wenn es dazu Regelungen im TV oder in einer BV gäbe. Dann hätte man Leitplanken.
Ansonsten müsste man sich an der o.g. Unterscheidung orientieren, wobei die Hotel-Übernachtung natürlich nochmal eine Besonderheit darstellt.
Setzt man das Hotel mit dem eigenen Zuhause gleich, wäre die Fahrt vom Hotel bis zur ersten Baustelle Wegezeit, sie wäre also nicht zu vergüten. Gleiches würde analog für die Fahrt von der letzten Baustelle zum Hotel gelten. Das wäre der grundsätzliche Fall, wenn Du mit dem eigenen Fahrzeug anreist.
Wenn Du aber mit einem Firmenfahrzeug unterwegs bist, und dieses Dein Werkzeug beinhaltet, dann gehört die Fahrt zu den Tätigkeiten die von Dir laut Arbeitsvertrag abzuleisten sind, und sie sind entsprechend als Arbeitszeit zu werten.
Reisezeiten wären dann tagsüber die Fahrten zwischen anderen Baustellen, die dann als Arbeitszeit gelten.
Aber wie gesagt: vorab würde ich mal prüfen, ob diesbezüglich irgendwo Regelungen getroffen wurden:
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsvertrag
- eventuelle Zusatzvereinbarungen
...und zum Schluss noch ein Hinweis:
In Nürnberg bitte nicht das Abendessen im Bratwurst-Röslein vergessen ;-)
Erstellt am 31.05.2022 um 19:30 Uhr von Dr.kern
Servus danke für die Rückmeldung , ich habe nichts gefunden , dabei machen das viele handwerkerbetriebe die deutschlandweit arbeiten. Schicken ihre Jungs los und Freitag zurück. Bekannt ist mir definitiv und wird auch vergütet, die Arbeitszeit als wegezeit zur Baustelle montags und dann der Rückweg am Freitag .... aber ich sehe absolut nicht ein . Wenn ich dann 2-4 h zum nächsten Auftrag fahre am Dienstag, dass dies dann nicht vergütet wird. Sondern erst ab Baustelle bis Feierabend .... wenn man das wie in meinem Fall ,
4 Tage die Woche macht , kommt das schon ein sümmchen zusammen , das ist doch keine Freizeit ! Ich habe auch nicht die Möglichkeit anders mich fortzubewegen , da Material und spezialwerkzeug im Wagen gebraucht werden , teilweise wird im Fahrzeug geprüft ! Also ist das keine Reisezeit !
Erstellt am 02.06.2022 um 13:09 Uhr von rtjum
habt ihr denn einen Betriebsrat?