Hallo zusammen,

ich bin gerade im Netz unterwegs auf der Suche zu meiner o. g. Frage. Ich fand hier im Forum:

Die Frage lautete ähnlich:
Ist die Fahrt vom Hotel zum Kunden Reisezeit
Antworten
Erstellt am 10.11.2016 um 16:41 Uhr von gironimo
"Liegt die Wege- und Reisezeit innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit, wird Reisetätigkeit als vertragsübliche Arbeitsleistung gleichermaßen vergütet. Ein Ausschluss von der Vergütungspflicht wäre unwirksam." Zitat aus
https:www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitszeit/dienstreisen-als-arbeitszeit/
Erstellt am 10.11.2016 um 16:53 Uhr von Pjöööng
gironimo,
ist denn die Fahrt von dem Ort der Übernachtung zum Arbeitsort "Reisetätigkeit"?
Erstellt am 10.11.2016 um 17:07 Uhr von gironimo
würde ich so sehen.

Nun ist meine Frage, ob das auch gilt wenn man in der Nähe von der Messe im Hotel übernachtet und zur Messe fährt. Ist das Arbeitszeit?
Und wie sieht das aus wenn die MA das mit dem Taxi fahren oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, muss die Kosten der AG grundsätzlich bezahlen?