Dauer einer Rufbereitschaft?
Servus und guten Mittag liebe BR Kollegen,
hier mal eine Frage zum Thema Rufbereitschaft, bzw. Dauer einer Rufbereitschaft.
Wie lange kann denn konkrekt eine Rufbereitschaft dauern? Rufbereitschaft ist gleich Ruhezeit, somit Rufbereitschaft auch mehrere Tage möglich?
schon mal vorab vielen Dank.
MfG Christian
Community-Antworten (3)
01.02.2013 um 18:01 Uhr
Rufbereitschaft ist ja überhaupt nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarif vorgesehen ist. Und da müssten dann auch Aussagen hinsichtlich des Umfangs von Rufbereitschaften zu finden sein.
Ich kenne die Hintergründe Deiner Frage nicht (vielleicht kannst Du da konkreter werden) aber grundsätzlich könnte ich mir vorstellen, dass eine Rufbereitschaft auch mal länger andauert; andererseits kann der AN ja nicht zum Sklaven des AG werden, der tagelang vor einem Telefon sitzt und auf den Ruf seines Herrn wartet. Wie gesagt, es kommt auf die Regeln an. Der BR wäre ja in der Mitbestimmung.
01.02.2013 um 18:46 Uhr
Rufbereitschaft nur bei frei wählbarem Aufenthaltsort
Also, muss in der Regelung auch enthalten sein, wann man die Arbeit wie und wo aufnehmen muss.
Mit Aufnahme der Arbeit, also auch schon der Weg in den Betrieb ist dann Arbeitszeit lt. ArbZG
Guter Beitrag dazu: Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst? http://www.vaa.de/ausgabe-012009/rufbereitschaft-oder-bereitschaftsdienst/
Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft http://www.arbeitsrecht-da.de/News/Arbeitsbereitschaft_Bereitschaftsdienst_und_Rufbereitschaft
04.02.2013 um 10:12 Uhr
Das Thema hatten wir hier auch schon ein paar Mal im Forum. U. a. hier: http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=40382&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
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