Arbeitszeit
Hallo liebe Forum-Kollegen,
Wir haben hier einige Aussendienstkollegen (alle in Frankfurt stationiert), die in ihre Verkaufsgebiete in Deutschland zum Teil fliegen oder mit dem Auto fahren, um Kunden zu betreuen. Also zum Beispiel fliegt ein Kollege nach Muenchen und hat dort 3-4 Termine und fliegt wieder zurueck. Ab wann zählt die Arbeitszeit? Ab/bis Start-und Landeflughafen oder ab/bis Zuhause oder ab/bis Reiseziel? Danke für Eure Hilfe!
Community-Antworten (4)
01.02.2013 um 16:46 Uhr
Wenn die Kollegen ein Heimbüro haben: Die Arbeitszeit beginnt zu Hause am Schreibtisch, wenn der Kollege morgens seine Unterlagen für die Fahrt zurechtstellt und durchcheckt und nach der Rückkehr, wenn er seinen Abschlussbericht geschrieben hat (Pausen natürlich abziehen).
Weitere Entscheidungshilfen:
- Reisetätigkeit gehört bei Außendienstmitarbeitern zu den Hauptarbeitspflichten
- Der BR hat nicht nur mitzubestimmen wann die Arbeitszeit beginnt und endet sondern auch wo.
04.02.2013 um 10:11 Uhr
Nenenene...so einfach ist es nicht Kommen die täglich wieder zurück? Haben die ein Home Office? Die Frage was ist Arbeitszeit gehört zu den interessantesten ever :-)
Die AIB hatte vor eins zwei Jahren einen schönen Artikel. Gib mal in der suchmaschine ein "Was ist Arbeitszeit Dienstreise" und du wirst erkennen.....es kommt drauf an Gruss von den betriebsratten
04.02.2013 um 11:16 Uhr
@Southafrica
Kann man hier eigentlich ganz einfach beantworten. Arbeitszeit wäre hier, wenn der Kollege für den Job aktiv ist.
Das könnte mit dem Kopf, den Beinen und den Händen der Fall sein, nicht aber mit dem Pöter. Heißt, dem BAG ist es relativ egal, ob ich zu Hause im weichen Sessel vom nächsten Urlaub Träume oder bei der DB auf der harten Bank. Solange ich etwas nicht Aktiv betreibe, ausgenommen diverse Bereitschaftszeiten - aber auch hier ist man wohl mit dem Kopf dabei - , kann ich nicht erwarten, etwas Geschenk zu bekommen. Wenn ich allerdings die Reise Aktiv betreibe, also als Fahrer, Pilot oder Zugführer tätig werde, ist dies natürlich Arbeitszeit.
Auch eine anzunehmende Vorbereitungstätigkeit während der Fahrt, kann nicht generell als Arbeitszeit gewertet werden. Hier bedarf es dann näherer betrieblicher oder Arbeitsvertraglicher Regelungen.
Ansonsten ist der Empfehlung der @betriebsratten zu folgen.
@gironimo "- Der BR hat nicht nur mitzubestimmen wann die Arbeitszeit beginnt und endet sondern auch wo."
Wenn der BR "MITBESTIMMEN" könnte, "wo der Arbeitsplatz ist", würde es wohl kaum noch Arbeitgeber geben.
04.02.2013 um 18:55 Uhr
Super, vielen Dank für Eure Antworten und Tipps! Werde nochmal ein bisschen googlen. Glg
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
Vergütete Arbeitszeit vs. Anwesenheitszeit
ÄlterLiebes Forum ich habe eine dringliche Frage und ich bin der Auffassung, dass etwas in der Berechnung des Gehalts nicht rechtens sein kann. Ich hoffe Ihr gebt den Input den ich brauche. Folgende Bedin