br sitzung während der wiedereingliederung
wie soll sich ein BR mitglied während der wiedereingliederung mit 4std verhalten, wenn die sitzung länger als 4std dauert ?? da die wiedereingliederung von der krankenkasse bezahlt wird dürfen keine überstunden gemacht werden. sollte dann ein ersatzmitglied für die anderen 4std bestellt werden ?
über eine antwort würde ich mich freuen.
Community-Antworten (1)
31.01.2013 um 15:33 Uhr
Im Mandat gibt es KEINE Überstunden! Es gibt ggf nur den § 37 (3) BetrVG,
In der Wiedereingleiderung gilt der AN und hier auch das BRM rechtlich weiter als krank/ AU.
Grundsätzlich geht man bei Krankheit/AU von einer Verhinderung aus und es ist ein EBRM zu laden.
Es, das BRM darf aber sofern es nicht der Gesundung entgegensteht Mandatsaufgaben wahrnehmen.
Es muss dann aber dem BRV mitteilen, dass es nicht verhindert ist und dass daher kein EBRM zu laden ist.
Es kann aber hier auch sofern die Teilnahme der Gesundung nicht entgegensteh, nur 4 Std. teilnehmen und sich dann aus Gesundheistgründen als verhindert erklären, dann wäre für den Rest der Zeit/Std. ein EBRM zu laden.
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