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Urlaubsanspruch

A
Avonberater
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb wird ein altes Computersystem durch ein neues abgelöst, die Mitarbeiter in der Verwaltung haben dadurch schon 2012 keinen planbaren Urlaub gehabt. Da keiner genau sagen kann wann dieses System 2013 zum laufen kommt,können die Mitarbeiter die an diesem System angelernt werden müssen (das sind fast alle) wieder keinen Urlaub planen bzw bekommen wegen dringender betrieblicher Belange keinen genemigt. Meine Frage welche Mittel stehen uns alls Betriebsrat zur Verfügung um den berechtigten Urlaubswunsch der Mitarbeiter entgegen der betrieblichen Belange durchzu- setzen ?

Urlaubswunsch

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Community-Antworten (3)

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leserin

29.01.2013 um 16:03 Uhr

Einfach einmal das Bundesurlaubsgesetz lesen. Dieses gilt und das neue Computersystem ist das Problem des AG

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Lurchi

29.01.2013 um 16:15 Uhr

"...wegen dringender betrieblicher Belange...". Das sind nun wirklich keine dringenden betrieblichen Gründe. Das ist, wie leserin schon schrieb, Problem des AG. Wenn ihr Euch nicht sicher seid, holt Euch eine Beschwerde (am besten mehrere MA, schriftl. festhalten) mit Bezugnahme §85 BetrVG. Achtung s. Textzeile mit dem Rechtsanspruch. Dient nur der Stützung Eurer Argumente. Unter Zuhilfenahme des §87. Nr.5 ruft ihr dann mittels Rechtsanwalt (§40, das zuwider der Gesetzgebung) die Einigungsstelle an.

N
NoPain

29.01.2013 um 16:25 Uhr

Mal abgesehen davon das dies ein unglaublicher Vorgang ist, habt Ihr letztes Jahr wohl auch noch ganzjährigen Frühjahrsschlaf gehabt ;) Haben sich denn nicht schon letztes Jahr die AN bei Euch darüber beschwert das keine Urlaubspläne verteilt werden bzw. auch keine Urlaube genehmigt wurden?

Also ich kann Dir erzählen wie ich in einem solchen unglaublichen Fall vorgehen würde:

Ich würde jetzt umgehend einen Urlaubsantrag für den Urlaub 2012 ausfüllen, dem AG per Einschreiben mit Rückschein zusenden. Genehmigt der den nicht innerhalb 2-3 Wochen oder meldet sich dazu erst garnicht, wäre ich beim Anwalt. Der würde ein nettes Schreiben aufsetzen und schwupps wäre der Urlaubsantrag genehmigt ;)

Das Selbe gilt natürlich für den Urlaubsanspruch 2013 ;)

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