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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

`Leistungsorientierte Bezahlung - Änderung der Ausschüttung möglich?

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Unternehmen wurde im Jahr 2008 die Leistungsorientierte Bezahlung zwischen den Betriebsparteien vereinbart. Zunächst wurde kurzzeitig das Gießkannenprinzip angewendet, danach wurde eine prozentuale Ausschüttung vorgenommen. Nun tendieren Teile des Betriebsrats dazu die Betriebsvereinbarung zu kündigen und wieder das Gießkannenprinzip zu fordern, evtl. sollen auch die Bewertungsgespräche entfallen. Sehr ihr hier überhaupt rechtlich eine Möglichkeit evtl. beides zu kippen, nachdem die "LoB" ja in unserem Tarifvertrag TVöD festgeschrieben ist?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

29.01.2013 um 11:02 Uhr

Selbst wenn Ihr die BV kündigt, hätte sie eine Nachwirkung bis es zu einer neuen Abmachung kommt. Daher ist die beste Lösung eine neue BV zur Verhandlung vorzulegen und zum Abschluss zu bringen.

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