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Ist der BR bei einem Bonussystem mitbestimmungspflichtig?

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RosKaa
Jan 2018 bearbeitet

Seit vergangenem Jahr gibt es in unserem Unternehmen ein Bonussystem, dass jeweils für ein Jahr Gültigkeit hat. Die Ausschüttung erfolgte quartalsweise. Jetzt, 3 Wochen vor der BR-Wahl, präsentiert uns die GL das Bonussystem für das laufende Jahr und bittet um "Absegnung" seitens des BRs. Mit einigen Änderungen versehen, soll die Ausschüttung jetzt aber halbjährlich erfolgen.

Meine Frage: Ist der BR hier eigentlich mitbestimmungspflichtig, wo es sich doch eigentlich um eine freiwillige Zahlung des AG handelt? Wenn ja, gibt es irgendwo einen Paragraphen? Trotz Suche habe ich nichts gefunden. In unserer heutigen Sitzung kamen wir einstimmig überein, die halbjährliche Ausschüttung abzulehnen. Denn wo ist die Motivation, wenn man 6 Monate auf seinen Bonus warten muss?

Bedanke mich jetzt schon für Eure Hilfe.

LG ... RosKaa

4.13709

Community-Antworten (9)

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sh_9260

26.04.2006 um 22:54 Uhr

schau mal im Kern der Mitbestimmung §87 (1) 10 und 11

Fragen der betrieblicen Lohngestaltung sowie Festsetzung der Akkord und Prämiensatze

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Ramses II

26.04.2006 um 23:08 Uhr

RosKaa,

was habt Ihr als BR eigentlich die vergangenen vier Jahre gemacht?

Ob Ihr die halbjährliche Ausschüttung ablehnen könnt? Da habe ich ein wenig Zweifel.

Ich für meinen Teil bekomme übrigens meinen Bonus jährlich, bin aber zugegebenermaßen auch zur Zeit nicht motiviert.

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RosKaa

26.04.2006 um 23:54 Uhr

Danke für Eure Antworten :-)

@sh_9260 Wir haben auch im §87 nachgelesen, waren dann aber zu der Auffassung gelangt, dass er in diesem Fall nicht zu Grunde gelegt werden kann. Oder doch??? Hmmmmmm ... bin ein bisschen verunsichert.

@RamsesII Was wir die vergangenen 4 Jahre gemacht haben, kann ich Dir sagen: wir haben uns schwerpunktmäßig mit Personalreduktion , Kosteneinsparung und BV und BO befasst. Die letzte Runde haben wir grade vor 3 Monaten hinter uns Schweiß abputz. Ist es nicht lobenswert, wenn uns unser AG nach "getaner Arbeit" (wieder einmal Kostenreduktion mit Personalabbau) dann plötzlich einen Bonus beschert?

RI
Ramses II

27.04.2006 um 00:00 Uhr

RosKaa,

all das hätte Euch doch nicht daran hindern sollen eine Grundlagenschulung zu besuchen.

Ich vermute mal dass es sich bei Eurem Unternehmen letztendlich um ein amerikanisches Unternehmen handelt.

R
RosKaa

27.04.2006 um 00:10 Uhr

Neeee RamsesII, wir sind alles andere als amerikanisch. Unser Unternehmen ist ein Mix aus englisch-finnisch-schwedisch. Als wir vor 4 Jahren unser Amt antraten, waren wir alle noch "jungfräulich". Dass wir alle für uns dringend erforderlichen Sedminare besucht haben, versteht sich von selbst. Aber da auch Rom nicht an einem Tag erbaut wurde, konnten wir somit nicht alles wissen, was Ihr "alten Hasen" wisst (vermute mal, dass Du einer bist :-) Deshalb bin ich ja auch so froh, dass es Euch hier gibt anlächel

S
sh_9260

27.04.2006 um 00:10 Uhr

Also über die Höhe der Zahlungen (Gehalt, Bonus usw) haben wir leider kein Mitbestimmungsrecht, nur Tarifpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeber). Aber über die Verteilung (gerechte Verteilung, Zeit,Ort und Art der Auszahlung) sehrwohl. Da ist der Br mit im Boot.

R
RosKaa

27.04.2006 um 00:16 Uhr

@sh_9260 ..... wo steht das? Kannst Du das dokumentieren? Es kann uns passieren, dass der Bonus ganz gestrichen wird, wenn wir uns quer stellen, da unser GF ein kleines Sensibelchen ist. Und was dann? Unsere Kollegen moppern mittlerweile rum, dass der Bonus nicht mit dem April-Gehalt ausbezahlt wurde. Dass in unserer BO verankert, dass das Bonussystem jeweils bis zum Jahresende gilt und dann neu ausgehandelt werden muss, liest und interessiert keinen.

S
sh_9260

27.04.2006 um 00:32 Uhr

§ 77 (3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

also nix mit der höhe des Bonus

§ 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen . . 4. Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte

gilt auch für den Bonus

. . 10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;

!! Änderung von Bonuszahlung

  1. Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;
R
RosKaa

27.04.2006 um 00:58 Uhr

Bedanke mich bei sh_9260 und RamsesII für die Antworten. Werde mich jetzt hier ausklinken, weil es etwas gibt, das nun absolute Priorität besitzt. Wünsche allseits eine gute Nacht.

LG .. RosKaa

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