Erstellt am 29.01.2013 um 08:30 Uhr von arkalus
Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag (welchem)?
Wenn ihr einen Betriebsrat habt und dieser nicht zugestimmt hat: nein
Erstellt am 29.01.2013 um 08:43 Uhr von Rapper
Wenn diese Schulung (UVV) zur weitern Arbeit in eurem Betrieb oder Abteilung notwendig ist, kann der AG die AZ dafür verlängern.
In der Regel sollten diese Schulungen aber wärend der regulären AZ stattfinden.
Eine Zustimmung des BR ist hier auf jeden Fall erforderlich.