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Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit durch BV- geht das im Betrieb ohne Tarifbindung?

V
VEQ33
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betrieb wurde vor ein paar Jahren verkauft (26 MA). Damals hieß es, dass wir nicht traifgebunden sind und alle Details wurden mit dem BR über BV geregelt. Da die GL eine neue BV mit dem BR über Arbeitszeitverlängerung abgeschlossen. hat, hat sich die Gewerkschaft eingeschaltet und droht dem BR mit juristischen Schritten, falls dieser die Unterschrift nicht zurück zieht. Muttergesellschaft hat einen Anerkennungstraifvertrag, der lt. Gewerkschaft auch für uns gilt. GL sagt, dass aufgrund der Art der Betriebübernahme dies für uns aber nicht zu trifft. Was sollen wir nun tun? Kommen uns als Spielball vor.

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

12.06.2005 um 12:43 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass das Vorgehen der GW nachvollziehbar ist.

Im BetrVG unter §77 (3) ist nachzulesen, das der BR nicht befugt ist, über Sachen, die "überlicherweise" dem Tarifvorbehalt vorgegeben sind, zu regeln.

Ich könnte mir daher gut vorstellen, das die Gewerkschaft hier sogar recht bekommen könnte. Der Betriebsrat kann Arbeitszeitverlängerung nur über BV zustimmen, wenn ein anwendbarer Tarifvertrag dies mittels Öffnungsklausel vorsieht.

Von daher denke ich, hätte der AG die Verlängerungen nur mittels Änderungskündigungen durchsetzen können.

P
PLATO

13.06.2005 um 17:19 Uhr

Der BR hat mit GL eine Arbeitsverlängerung abgeschlossen!! Der Interessenvertreter der Belegschaft hat nichts besseres zu tun als dafür zu sorgen, dass die zu vertretende Belegschaft ein „paar Stunden“ umsonst arbeitet, vielleicht um die Bilanzen aufzupolieren und die Arbeitsplätze angeblich zu sichern.

Ganz klar würde hier die Gew Recht bekommen, was sagt bzw. denkt die betroffene Belegschaft, zu so einem tollen BR ?

F
Fuchs

25.06.2005 um 00:01 Uhr

Sucht per Betriebsratsbeschluss Rechtsbeistand auf, bevor ihr euch noch tiefer reinreitet. 1.Beschluss über aufsuchen Rechtsbeistand 2.Kopie des Beschlusses an AG Den Rest regelt der Rechtsbeistand Arbeitgeber ist an dieser Situation zwecks mangelnder Aufklärung des Betriebsrates über betriebliche Verknüpfungen meiner Meinung nach nicht ganz unschuldig. Viel Glück!!!!!!

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