Hallo ihr Lieben,

Heute eine Neue Frage.
In unserem Gremium werden per Geschäftsordnung immer im Januar des neuen Jahres eine gewisse Anzahl an sachbezogenen Seminaren für unsere Mitglieder und Nachrücker per Beschluss verabschiedet und den AG wegen der besseren Planbarkeit an die jeweiligen Vorgesetzten weitergegeben. Die Seminare werden dann dem AG vorgelegt und er kann sie binnen einer Frist von 2 Wochen bestätigen oder auch nicht. In dem Fall haben zwei unserer Mitglieder im vergangenen Jahr ein Seminar gebucht mit der Zustimmung des HL. Sie haben einen Leihwagen mit dem Stempel und der Unterschrift des AG geordert und diesen am Sonntag mit der Zustimmung des AG auch bereitgestellt bekommen, da das Seminar in Bayern statt gefunden hat und am Montag begann.
Das heißt, das die beiden BR- Leute das Arbeitszeitgesetz einhalten mußten in Bezug auf die Ruhezeit zwischen den beiden Arbeitszeiten. Jetzt meint der AG, die Kosten für die Übernachtung von Sonntag auf Montag nicht bezahlen zu wollen, obwohl er Kenntnis davon hatte und reicht die Rechnung des Hotels an die beiden an die Betroffenen durch.
Ein Teil unsreres Gremiums ist leider der Meinung, das die beideb diese Klage über ver.di privat einleiten sollten. Ich bin der Meinung, das es sich um Belange des gesamten BR handelt und somit auch weitere Mitglieder betroffen "kann" und aus meiner Sicht auch wird.
Wir wollten eine Erweiterung der BV Arbeitszeit in Bezug auf Reisezeiten und -kosten machen, da wurde uns gesagt es gibt eine Dienstreiseregelung und diese ist sowieso freiwillig. Ein Teil des Gremiums ist gekippt und es ruht jetzt. Wir/ Ich wollte diese Regelung auch zum Zwecke der beruflichen Bildung in unserem Unternehmen nutzen, da ja auch MA und Azubis an bestimmten interen Bildungsmaßnahmen teilnehmen müssen.
Sie haben also auch ein Anrecht an Aufwendungen für Fahrten zum und von dem Bildungsort in Bezug auf Reisezeiten , die aus meiner Sicht auch Arbeitszeit sind wie bei BR- Seminaren auch. Der AG ist bei BR Seminaren der Meinung, das diese ncht auf Anweisung des AG erfolgen, also auch keine Abgeltung der Fahrzeit. Der GBR wird aber vom AG eingeladen und bekommt somit alle Aufwendungen selbstverständlich gestellt und bezahlt. Ist das nicht auch eine Beeinträchtigung der BR Arbeit nach § 23 Absatz3 BetrVG und benachteiligt den BR gegenüber dem GBR? Warte auf Eure Hilfe